Sozialwesen (SW)
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Diese Arbeit analysiert anhand der aktuellen Literatur die derzeitige Lebenslage von trans* und inter* Personen in Deutschland, die Relevanz dieser für die Soziale Arbeit und den Stellenwert von trans* und inter* Themen in der Ausbildung von Fachkräften der Sozialen Arbeit. Im Anschluss wird das Konzept einer Fortbildung für Sozialarbeitende in der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt, welche grundlegendes Wissen über geschlechtliche Vielfalt und die Lebensrealitäten von trans* und inter* Personen vermitteln soll. Weiter werden im Rahmen der Fortbildung Interventionsmethoden im Fall von Diskriminierung und zur Prävention psychischer Erkrankungen erarbeitet. Dabei werden die Fachkräfte aller Arbeitsfelder innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit angesprochen, da die Vielfalt der Geschlechtlichkeit bei Klient*innen aller Felder zu finden ist und diese Vielfalt im Wissen der Fachkräfte widergespiegelt werden sollte.
Auf rechtlicher, medizinscher und gesellschaftlicher Ebene haben sich die Umstände für trans* und inter* Personen in Deutschland in den letzten Jahren zwar verbessert, dennoch leiden diese Personengruppen deutlich häufiger unter psychischen, aber auch körperlichen Erkrankungen als cis* und nicht-inter* Personen. Auch kommt es, trotz der Verbesserungen, noch regelmäßig zu menschenrechtsverletzendem Verhalten, sowohl durch Individuen als auch Institutionen. In der Sozialen Arbeit ist dies noch nicht ausreichend thematisiert. Aus der Identifizierung als Menschenrechtsprofession leitet sich der Auftrag für die Profession ab, dieses Versäumnis aufzuholen.
„Deutschlands größter Pflegedienst“ – so werden pflegende Angehörige häufig bezeichnet angesichts der enormen Arbeit, die sie für ihre Ehepartner*innen, (Schwieger)Eltern, Kinder, Nachbar*innen oder sonstige Verwandte und Bekannte erbringen (Wetzstein, Rommel & Lange, 2015). Seitdem sich im März 2020 durch die Corona-Pandemie das gesamte gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Leben in Deutschland schlagartig verändert hat, wirkt sich das auch stark auf pflegende Angehörige aus: Zum einen aufgrund der Gefahr durch das Virus für sie selbst und für die Angehörigen, die einer Risikogruppe angehören und somit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind (Eggert, Teubner, Budnick, Gellert & Kuhlmey, 2020). Zum anderen aber auch aufgrund der durch die Politik beschlossen Maßnahmen zur Kontakteinschränkung, die die individuelle Lebenssituation und Versorgungssituation pflegender Angehöriger grundlegend beeinflussen (Geyer et al., 2020, S. 190). Dabei sind pflegende Angehörige ohnehin in ihrem Alltag stark körperlich und psychisch belastet und ihre Lebensqualität ist eingeschränkt (Büker, 2009, S. 13-15; Lützenkirchen, Wittig, Moll & Kunkel, 2014, S. 13-14).
Autismus-Spektrum-Störung
(2021)
Autismus-Spektrum-Störungen gehören zu den tiefgreifenden Entwicklungsstörungen. Sie sind charakterisiert durch Auffälligkeiten in der sozialen Kommunikation und Interaktion sowie das Vorhandensein von eingeschränkten und repetitiven Verhaltensweisen und Interessen. Prävalenzschätzungen gehen davon aus, dass bei ca. 1 % der Kinder und Jugendlichen eine Autismus-Spektrum-Störung vorliegt. Mittlerweile existiert eine Reihe an Förderprogrammen, die sich u. a. sowohl vom Altersspektrum (Frühintervention vs. Intervention im Kindes- und Jugendalter), der Intensität (hoch- vs. niedrigfrequentiert), der vermittelnden Gruppe (Therapeut, Eltern, Kindergarten und Schule) oder auch im Setting (Therapie-Setting vs. Lebensweltorientierung) unterscheiden. Aus dem Bereich der Frühintervention werden hier zwei Programme exemplarisch vorgestellt, wobei 1) MIA eine intensive und 2) A-FFIP eine niedrigfrequente Intervention darstellt. Zudem werden zwei Förderprogramme aus dem Kindes- bis jungen Erwachsenenalter besprochen. Sowohl 3) KOMPASS als auch 4) KONTAKT richten sich als Gruppenprogramm an Personen mit einem höheren kognitiven Funktionsniveau.
Autismus-Spektrum-Störung
(2021)
„Wir müssen realistisch sein: Drogenkonsum wird es immer geben. Weder durch strafrechtliche Daumenschrauben noch durch eine völlige Freigabe werden wir erreichen, dass Menschen komplett drogenfrei leben.“ (Bundesministerium für Gesundheit 2021, S. 43)
In diesem Zitat hebt die aktuelle Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig die Bedeutung schadensminimierender Angebote in der Suchthilfe hervor. Unter diesen hat sich insbesondere die substitutionsgestützte Behandlung in den letzten 30 Jahren zur wichtigsten Behandlungsform der chronischen Opioidabhängigkeit entwickelt. Trotz ihrer Bedeutung kämpft sie zurzeit mit gravierenden Herausforderungen, wie dem Nachwuchsmangel an substituierenden Ärzt_innen (vgl. ebd.) oder lebensbedrohlichem Mischkonsum von Substitutionsmittel mit anderen psychoaktiven Substanzen. Zwischen 2006 und 2020 war die polyvalente Vergiftung durch Substitutionsmitteln in Verbindung mit anderen Substanzen jährlich im Durchschnitt für ca. dreizehn Prozent1 der Drogentoten in Deutschland verantwortlich. Der zusätzliche Konsum anderer Substanzen (Beigebrauch) stellt somit auch ein Problem der Substitutionspraxis dar, dem bisher nicht adäquat begegnet werden konnte.
Beratungspsychologie
(2021)