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Ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig um ein Intellectual Capital Reporting zu ergänzen?

  • Der CSR-Richtlinienentwurf der EU sieht vor, dass in die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung »Informationen über immaterielle Anlagewerte« aufzunehmen sind.1 Diese mit vier Worten formulierte, auf den ersten Blick unscheinbar wirkende Anforderung könnte weitreichende neue Angabepflichten für alle Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, bedeuten. Im Folgenden wird aufgezeigt und diskutiert, welche Fragen der europäische Standardsetter im Rahmen der Entwicklung der Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattungen bzw. die berichtspflichtigen Unternehmen bei der Berichterstattung über immaterielle Werte zu klären haben. Der Richtlinienentwurf selbst lässt offen, was und wie konkret zu berichten ist. Auch eine begründete Verankerung der Berichterstattung über immaterielle Anlagewerte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung fehlt.

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Metadaten
Author:Isabel von Keitz, Kristina Schwedler
Parent Title (German):Audit Committee Quarterly - Das Magazin für Corporate Governance
Document Type:Article
Language:German
Date of Publication (online):2021/12/14
Year of first Publication:2021
Provider of the Publication Server:FH Münster - University of Applied Sciences
Release Date:2021/12/16
Tag:CSR-Richtlinienentwurf; Nachhaltigkeitsberichterstattung; Unternehmensberichterstattung; immaterielle Anlagewerte
Intellectual Capital Reporting
Volume:2021
Issue:Quarterly - extra: Nachhaltigkeitsberichterstattung
First Page:50
Last Page:53
Faculties:Wirtschaft (MSB)
Publication list:Keitz, Isabel von
Licence (German):License LogoBibliographische Daten