• Treffer 1 von 1
Zurück zur Trefferliste

Ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig um ein Intellectual Capital Reporting zu ergänzen?

  • Der CSR-Richtlinienentwurf der EU sieht vor, dass in die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung »Informationen über immaterielle Anlagewerte« aufzunehmen sind.1 Diese mit vier Worten formulierte, auf den ersten Blick unscheinbar wirkende Anforderung könnte weitreichende neue Angabepflichten für alle Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, bedeuten. Im Folgenden wird aufgezeigt und diskutiert, welche Fragen der europäische Standardsetter im Rahmen der Entwicklung der Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattungen bzw. die berichtspflichtigen Unternehmen bei der Berichterstattung über immaterielle Werte zu klären haben. Der Richtlinienentwurf selbst lässt offen, was und wie konkret zu berichten ist. Auch eine begründete Verankerung der Berichterstattung über immaterielle Anlagewerte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung fehlt.

Metadaten exportieren

Weitere Dienste

Metadaten
Verfasserangaben:Isabel von Keitz, Kristina Schwedler
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Audit Committee Quarterly - Das Magazin für Corporate Governance
Dokumentart:Beitrag in einer (wissenschaftlichen) Zeitschrift
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):14.12.2021
Jahr der Erstveröffentlichung:2021
Betreiber des Publikationsservers:FH Münster - University of Applied Sciences
Datum der Freischaltung:16.12.2021
Freies Schlagwort / Tag:CSR-Richtlinienentwurf; Nachhaltigkeitsberichterstattung; Unternehmensberichterstattung; immaterielle Anlagewerte
Intellectual Capital Reporting
Band / Jahrgang:2021
Ausgabe / Heft:Quarterly - extra: Nachhaltigkeitsberichterstattung
Erste Seite:50
Letzte Seite:53
Fachbereiche:Wirtschaft (MSB)
Publikationsliste:Keitz, Isabel von
Lizenz (Deutsch):License LogoBibliographische Daten