Ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig um ein Intellectual Capital Reporting zu ergänzen?
- Der CSR-Richtlinienentwurf der EU sieht vor, dass in die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung »Informationen über immaterielle Anlagewerte« aufzunehmen sind.1 Diese mit vier Worten formulierte, auf den ersten Blick unscheinbar wirkende Anforderung könnte weitreichende neue Angabepflichten für alle Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, bedeuten. Im Folgenden wird aufgezeigt und diskutiert, welche Fragen der europäische Standardsetter im Rahmen der Entwicklung der Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattungen bzw. die berichtspflichtigen Unternehmen bei der Berichterstattung über immaterielle Werte zu klären haben. Der Richtlinienentwurf selbst lässt offen, was und wie konkret zu berichten ist. Auch eine begründete Verankerung der Berichterstattung über immaterielle Anlagewerte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung fehlt.
Author: | Isabel von Keitz, Kristina Schwedler |
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Parent Title (German): | Audit Committee Quarterly - Das Magazin für Corporate Governance |
Document Type: | Article |
Language: | German |
Date of Publication (online): | 2021/12/14 |
Year of first Publication: | 2021 |
Provider of the Publication Server: | FH Münster - University of Applied Sciences |
Release Date: | 2021/12/16 |
Tag: | CSR-Richtlinienentwurf; Nachhaltigkeitsberichterstattung; Unternehmensberichterstattung; immaterielle Anlagewerte Intellectual Capital Reporting |
Volume: | 2021 |
Issue: | Quarterly - extra: Nachhaltigkeitsberichterstattung |
First Page: | 50 |
Last Page: | 53 |
Faculties: | Wirtschaft (MSB) |
Publication list: | Keitz, Isabel von |
Licence (German): | Bibliographische Daten |