610 Medizin und Gesundheit
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In a complex humanitarian emergency, a catastrophic breakdown of political, economic, and social systems, often accompanied by violence, contributes to long-lasting dependency of the affected communities on external service. Relief systems such as the Emergency Response Units of the International Federation of Red Cross and Red Crescent Societies have served as a sound foundation of field work in humanitarian emergencies. The experiences gained in 1994 and 1999 in the Rwanda and Kosovo emergencies clearly point to the need for individual adjustments of therapeutic standards to preexisting morbidity and health care levels within the affected population. In complex emergencies, public health activities have been shown to promote peace, prevent violence, and reconcile former enemies. In all public health training for domestic or foreign service, a truly democratic and multiprofessional approach will serve as good pattern for field work. Beyond the technical and scientific skills required in the profession, however, political, ethical, and communicative competences are critical in humanitarian assistance. Because of the manifold imperatives of further public health education for emergency assistance, a humanitarian assistance competence training center is proposed. By definition, competence training centers focus on the core competences required to meet future needs, are client-oriented, connect regional and international networks, rely on their own system of quality control and maintain a cooperative management of knowledge. Public health focusing on complex humanitarian emergencies will have to act in prevention not only of diseases and impairments but of political tension and hatred as well.
Ziel der Studie war, ausgehend von einer Gefährdungsanalyse und einer Risikoeinschätzung, einen Leitfaden zur systematischen Berücksichtigung der relevanten ergonomischen Aspekte bei der Gestaltung von Medizinprodukten zu erarbeiten. Hierzu sollte der für die Maschinennormung entwickelte Ergonomie-Leitfaden EN 13861 an die besonderen Anforderungen bei der Gestaltung von Medizinprodukten angepasst werden.
Krankenhäuser vollziehen einen Wandel von reinen sozialen Versorgungseinrichtungen zu wirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen. Veränderungen im Gesundheitssystem und in der Gesellschaft führen heutzutage zu einem Wettbewerb zwischen den einzelnen Krankenhäusern. Krankenhäuser müssen Patienten als Kunden sehen, die umworben und gewonnen werden müssen. Sie müssen vehement und kontinuierlich ihre Leistungen und Vorteile gegenüber anderen Krankenhäusern der Öffentlichkeit kommunizieren. Marketing, speziell die Public Relations ist eine Möglichkeit, mit der Öffentlichkeit Kontakt aufzunehmen. Im Rahmen solcher Marketingaktivitäten erweist sich Public Relations als das beste Instrument, da es im Gegensatz zu reinen Werbemaßnahmen nicht mit dem sehr sensiblen und gesetzlich stark reglementierten Bereich des Gesundheitswesens in Konflikt tritt. Die Stützpfeiler der Public Relations sind eine gewissenhafte Weitergabe von Informationen an die relevanten Öffentlichkeiten sowie ein kontinuierlicher vertrauensvoller Dialog mit diesen. Public Relations organisiert die komplexen Kommunikationsbeziehungen nach innen und außen. Voraussetzung für eine erfolgreiche externe Kommunikation ist eine optimal funktionierende interne Kommunikation mit den Mitarbeitern, die als Multiplikatoren das Unternehmensleitbild verinnerlichen und nach außen tragen müssen. Um Public Relations professionell zu etablieren und zu nutzen, bedarf es eines eigenständigen Aufgabenbereiches in der Führungsetage eines Krankenhauses.
Das Euregiogebiet Niederlande Nordrhein-Westfalen bringt als ländliche Grenzregion die Problematik einer überalternden Bevölkerung mit sich. Hilfe- und pflegebedürftige alte Menschen, die in Grenznähe wohnen, können struktur- und systembedingt nicht durch Versorgungsdienstleister jenseits der Grenze betreut werden. Im Rahmen eines Euregioprojektes wird daher eine Wohnsorgezone in deutsch-niederländischer Zusammenarbeit umgesetzt. Damit treffen sowohl Bewohner als auch Pflegefachkräfte sowie Mitarbeiter anderer Berufsgruppen mit unterschiedlichen Sozialisationen, aus zwei Ländern mit unterschiedlicher Entwicklung in der Altenversorgung aufeinander. Die durchgeführte Analyse erfasst beispielhaft unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben beider Länder und individueller sowie regionaler Besonderheiten einer deutschen und niederländischen Einrichtung Gemeinsamkeiten und Unterschiede der pflegerischen Versorgungssituation alter Menschen in den Niederlanden und in Deutschland. Trotz weitgehender Übereinstimmungen lassen sich darin Schwerpunkte in der Versorgungssituation eruieren. So steht in den Niederlanden die Autonomie und Individualität des Bewohners und seiner Familie im Vordergrund der Versorgung. In Deutschland dominiert hingegen eine fachwissenschaftlich ausgerichtete Versorgung mit stärkerer Orientierung an internen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Diese Schwerpunktsetzung hat wiederum Auswirkungen auf verschiedene Bereiche (z.B. Dokumentation) innerhalb des jeweiligen Versorgungskonzeptes. Basierend auf den erzielten Analyseergebnissen werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten in acht Prinzipien (z.B. Prinzip der Normalität) zusammengeführt, die als Leitfaden zur Entwicklung eines konkreten Versorgungskonzeptes für die grenzüberschreitende Versorgungseinrichtung dienen können.
Aufgrund des demografischen Wandels werden die Gesellschaften Europas mit einer zunehmend älteren Bevölkerung und damit einer immer größeren Anzahl Demenzerkrankter konfrontiert werden. Dem gegenüber steht ein abnehmendes Pflegepotential in den Familien, so dass mit einem weiter ansteigenden Anteil Demenzerkrankter in den Alten- und Pflegeheimen zu rechnen ist. Dort finden sie Versorgungsstrukturen vor, die häufig nicht ihren Bedürfnissen entsprechen. Dies führt nicht nur zu den häufig zu beobachtenden Verhaltensauffälligkeiten dementiell veränderter Menschen, sondern auch zu einem erhöhten Mortalitätsrisiko. Wohn- und Hausgemeinschaften bieten eine Alternative zu den häufig defizitären traditionellen Versorgungsformen. Diese familienähnliche Wohn- und Lebensform mit ihren Konzepten der Alltagsnähe, der Überschaubarkeit und der Geborgenheit durch die Präsenz einer Bezugsperson können Demenzerkrankten Sicherheit, Vertrautheit und Orientierung bieten. Beispielhaft werden sieben Umsetzungsformen des Hausgemeinschaftskonzepts vorgestellt. Dabei zeigt sich, dass kaum eine Einrichtung das vom Kuratorium Deutscher Altershilfe entwickelte Konzept vollständig umsetzen konnte. Besonders bei den Konzepten der Dezentralisierung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und der ständigen Präsenz einer Bezugsperson in den Hausgemeinschaften, mussten viele der untersuchten Einrichtungen von dem idealtypischen KDA-Modell abweichen. Die betrachteten Evaluationen zu den Hausgemeinschaften zeigen alle einen positiven Einfluss dieses Versorgungskonzeptes auf die Lebens- und Betreuungsqualität der demenzerkrankten Bewohnerinnen und Bewohner, auch wenn der krankheitsbedingte Abbau der kognitiven Leistungskompetenz und der Alltagskompetenz nicht verhindert werden konnte. Dies wird auch durch die Erfahrungsberichte von Hausgemeinschaften bestätigt. Bei diesen Erfahrungsberichten werden aber auch Probleme bei der Umsetzung des Konzepts deutlich. Bei der Durchspielung des KDA-Hausgemeinschaften-Konzepts in verschiedenen Umsetzungsszenarien zeigt sich, dass dieses Konzept mit der Kostenstruktur eines Modellaltenheims nicht umsetzbar war. Unter Verzicht auf eine ständige Präsenz von Hauswirtschaftskräften, konnte aber ein praktikabler Umsetzungsvorschlag für eine Hausgemeinschaft mit acht Personen entwickelt werden.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Vergleich unterschiedlicher Schulungsmethoden zur Einweisung in neue Medizinprodukte. Hintergrund dieser Arbeit ist die zunehmende Technisierung im Gesundheitswesen, und die daraus resultierenden gesteigerten Anforderungen an das Pflegepersonal. Unterschiedliche Studien aus England, Amerika und Australien zeigen einen übereinstimmenden Trend der behandlungsbedingten Gesundheitsstörungen. Laut dieser Studien werden 60 Prozent der Zwischenfälle in der Medizin durch die fehlerhafte Bedienung medizinisch- technischer Geräte verursacht. Hieraus ergibt sich ein Riskmanagement, dass sich vor allem mit der Frage der Qualifikation und Schulung der Anwender auseinander setzen muss. Diese Arbeit befasst sich mit der Fragestellung, ob es einen messbaren Unterschied in der Effektivität, Effizienz und Zufriedenheit von Schulungsmethoden gibt. Ziel ist es, bestehende Unterschiede deutlich zu machen und Wertigkeiten festzulegen. Zur Erhebung der Daten wurde eine experimentelle Untersuchung mit einer anschließenden Befragung einer Stichprobe durchgeführt. Untersucht wurden die vier Schulungsmethoden: Einweisung durch den Medizinproduktberater, Einweisung durch die Nutzung einer Lernsoftware (E-Learning), Einweisung durch das Lesen der Gebrauchsanweisung und keine Einweisung. Die gewonnenen Daten wurden anhand eines zuvor festgelegten Bewertungsschema ausgewertet und statistisch aufbereitet. Das Bewertungsschema orientiert sich an der DIN EN ISO 9241-11:1998. Hier wird Gebrauchstauglichkeit durch die Kriterien Effektivität, Effizienz und Zufriedenheit operationalisiert. Besonders im Bereich der Effektivität konnte ein signifikantes Ergebnis nachgewiesen werden. Die Einweisung durch den Medizinproduktberater erzielte sowohl im Test, als auch in der Befragung die besten Ergebnisse. Trotz der kleinen Stichprobe kann mit dieser Arbeit auf die Notwendigkeit zur Anwenderschulung geschlossen werden.
Das Controlling in Pflegeeinrichtungen der stationären Altenpflege wird zurzeit noch nicht effektiv umgesetzt mit der Konsequenz, dass den Leitungen dieser Einrichtungen keine solide Entscheidungsgrundlage zur Verfügung steht. Im Verlauf dieser Arbeit wurden für einzelne Bereiche eines Kennzahlensystems beispielhaft sechs Pflegekennzahlen entwickelt. Dabei wurde für jede Pflegekennzahl die Erhebung erläutert sowie ihre Güte anhand eines selbst entwickelten Beurteilungsinstruments für Kennzahlen diskutiert. Die Datenquelle für diese Kennzahlen bildete in dieser Arbeit die elektronische Pflegedokumentation. Nach einer Vorstellung der möglichen Grafiktypen und der Erarbeitung von wesentlichen Aspekten für die Erstellung von statistischen Grafiken wurden für jede Kennzahl eine effiziente grafische Darstellungsform präsentiert und diskutiert. Die Entwicklung dieser visualisierten Kennzahlen stellt das primäre Ergebnis dieser Arbeit dar. Abschließend wurden die Anforderungen, die die Softwareanbieter und die Pflegeeinrichtungen für eine erfolgreiche Einführung in die Praxis zu erfüllen haben, aufgezeigt. Den Führungskräften in der Altenhilfe steht damit ein Werkzeug zur Verfügung mit dem sie sich die notwendigen Informationen beschaffen können.
Anliegen dieser kurzen Darstellung ist es, Hinweise für eine professio¬nelle Begutachtung von erkrankten Flüchtlingen zur Frage ihrer Krankheit als Abschiebehindernis zu liefern. So ist letztendlich auch den Flüchtlingen selber gedient, denn offensichtlich philanthropisch motivierte, dabei aber parteiische und unprofessionelle Zeug¬nisse schaden auch ihnen mehr als dass sie nützen. Auch angesichts und trotz der bekannten und beklagten Tendenzen zur Instrumentalisierung ist jede Ärztin und jeder Arzt verpflichtet, auf Anforderung ein korrektes Gutachten zu erstellen. Leider werden aber aus unserer Sicht in der ärztlichen Ausbildung während des Studiums und in der Weiterbildung in der Klinik nach wie vor kaum hinreichende Kenntnisse für diese verantwortungsvollen ärztlichen Aufgaben vermittelt; nicht nur ärztliche Sachkompetenz ist bei der Begutachtung gefordert, sondern auch ein selbstkritisches Bewusstsein für die Möglichkeiten und Grenzen des ärztlichen Gutachters und schließlich auch die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen und der aktuellen Rechtspraxis. In den letzten Jahren sind von gutachtenden Arbeitskreisen in Deutschland und der Schweiz daher Handreichungen und Leitlinien erarbeitet worden, die die Qualität der Begutachtung von Flüchtlingen nach dem Ausländerrecht und Aufenthaltsgesetz sichern und weiter verbessern können.
Die Befähigung Pflegender zu Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen ist als Ziel der Pflegeausbildung erstmals seit dem Jahr 2003 ausdrücklich und verbindlich vorgegeben worden. Allerdings haben die unterschiedlichen landesrechtlichen Umsetzungen bislang noch keine einheitlichen curricularen Planungen zugelassen. Sowohl im landesrechtlich geregelten Katastrophenschutz (für den Fall von technischen oder Naturkatastrophen) als auch im bundesrechtlich festgelegten Zivilschutz (für den Fall von bewaffneten Konflikten) hat die pflegerische Betreuung von Opfern und Betroffenen jedenfalls eine sehr hohe Priorität. Der Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. erscheint in diesem Zusammenhang in besonderer Weise aufgerufen und geeignet, die Befähigung Pflegender zu Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen sowohl in der Pflegeausbildung, als auch in der Fort- und Weiterbildung zu gestalten und zu verbreiten, und zwar aufgrund der besonderen satzungsgemäßen Verpflichtungen des Deutschen Roten Kreuzes mit seiner Anerkennung als nationale Hilfsgesellschaft durch öffentlich-rechtlichen Hoheitsakt der Bundesregierung, aufgrund der einzigartigen Stellung des Roten Kreuzes mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) als Völkerrechtssubjekt im bewaffneten Konflikt und aufgrund der einzigartigen Erfahrungen und herausragenden Professionalität des Deutschen Roten Kreuzes im Bereich nationaler und internationaler Nothilfe.
Unter humanitärer Soforthilfe oder Nothilfe werden kurzfristige Maßnahmen zusammengefasst, die eine akute Unterversorgung im Bereich der Infrastruktur oder auf medizinischem Gebiet überbrücken sollen. Primäre Maßnahmen der Soforthilfe bestehen in der Sicherstellung von Trinkwasserversorgung, Ernährung, Hygiene, Unterbringung und Gesundheitsversorgung vor dem Hintergrund völkerrechtlicher und humanitärer Standards. Der Begriff der Katastrophe oder des Disasters wird in diesem Zusammenhang von einem Großschadensereignis durch eine schwerwiegende Beeinträchtigung oder Zerstörung lokaler Hilfsstrukturen abgegrenzt. Unterschieden wird hierbei zwischen Naturkatastrophen und menschlich verursachten Katastrophen, welche wiederum als technische oder Gewaltkatastrophen auftreten. Ein besonders im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten gleichzeitiges Auftreten von natürlicher, technischer und Gewaltkatastrophe wird als komplexe Katastrophe bezeichnet. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben verdeutlicht, dass die früher klare Unterscheidung zwischen natürlichen und menschengemachten Katastrophen nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. Aus Naturereignissen werden erst durch die Anwesenheit von Menschen Naturkatastrophen und Naturphänomene wie Erdbeben und Überschwemmungen entfalten ihre fatalen Auswirkungen oft nur aufgrund verfehlter Siedlungspolitik, unzureichender Bauvorschrift, rücksichtsloser Gewässerbereinigung oder globaler Klimaveränderung. Als koordinierende Behörde treten bei Naturkatastrophen die jeweils landesrechtlich zuständigen Verwaltungsorgane auf, bei bewaffneten Konflikten oder Zusammenbruch staatlicher Ordnungsstrukturen (failing state) muss diese Aufgabe nach den Genfer Völkerrechtsabkommen jeweils von der besetzenden Kriegsmacht oder von den Behörden der Vereinten Nationen übernommen werden. Unter den Hilfsorganisationen kommt hierbei dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (ICRC) bei bewaffneten Konflikten gemäß den Festlegungen der Genfer Konventionen eine einzigartige Sonderstellung als Völkerrechtssubjekt und Schutzmacht zu. Die weltweite Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verfügt über insgesamt 97 Millionen Mitglieder in 185 nationalen Gesellschaften und steht daher nahezu an jedem Schadensort als kompetente, neutrale und unparteiische Partnerorganisation vor Ort bereit. Die Erfahrung der ungenügend koordinierten internationalen Hilfe im afrikanischen Zwischenseengebiet nach dem Genozid in Ruanda führte seit 1997 zur Intensivierung der Bemühungen namhafter international tätiger Hilfsorganisationen um Zusammenarbeit und Qualität. Technische Leitlinien der Daseins- und Gesundheitsfürsorge in Katastrophen werden daneben kontinuierlich von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und den Vereinten Nationen online auf den Seiten reliefweb und health library for disasters veröffentlicht. Mit der Gründung des Sphere-Projekts wurde 1997 ebenfalls ein verbindlicher Rahmen normativer und technischer Standards für die internationale Nothilfe geschaffen. Als Richtwerte für die Trinkwasserversorgung in Flüchtlingslagern legt das Sphere-Project beispielsweise fest: Mindestens 15 Liter Trinkwasser pro Person und Tag, Trinkwasserverteilung jeweils im Radius von 500 Metern erreichbar, Wartezeit dort nicht über 15 Minuten und Fülldauer für 20 Liter unter drei Minuten. In der Praxis der Trinkwasseraufbereitung wird zwischen mass water und specialized water unterschieden, wobei unter mass water chloriertes Oberflächenwasser ohne Filterung verstanden wird und unter specialized water ein hochwertiges Trinkwasser nach Flockung, Chlorierung und Keramikfilterung. Die Trinkwasserversorgung in der Erstversorgungsphase nach einer Katastrophe ist für Menschen in Notsituationen eine unmittelbar lebenserhaltende Maßnahme und muss daher notfalls auch unter Inkaufnahme eines erheblichen Kraftstoff- und Filtermittelverbrauches sichergestellt werden. In der Praxis der Nothilfe verfolgt ansonsten das Konzept der angepassten Technologie (appropriate technology) den Ansatz der Orientierung an den lokalen Standards und vermeidet technologische Abhängigkeit. Bei jeder Planung und Durchführung der Hilfsmaßnahmen stellt die frühzeitige Einbeziehung kompetenter Betroffener nicht nur eine kostensenkende Nutzung lokal vorhandenen Ressourcen dar, sondern fördert unmittelbar die Gesundheit der Opfer durch Stärkung des Kohärenzgefühls im Sinne des Salutogenesekonzeptes. Das weltweite Nothilfe-Programm der Emergency Response Units der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) ist beispielsweise in Ausrüstung und Personalausstattung von der Alarmierung an auf sofortige Zusammenarbeit mit der jeweils betroffenen nationalen Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft ausgerichtet, um innerhalb weniger Wochen dauerhaft in deren Bestand übernommen zu werden.