Sozialwesen (SW)
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Ziel dieser vorliegenden Arbeit ist, Kinder mit sexuell übergriffigem Verhalten in den Blick zu nehmen und sie als Adressat*innen der stationären Jugendhilfe zu begreifen.
Dies scheint umso wichtiger, wenn bedacht wird, dass Kinder mit problematischem sexuellem Verhalten gehäuft in der Jugendhilfe repräsentiert sind (vgl. Schuhrke/Arnold 2009, S. 187). Die bundesweite Kriminalstatistik von 2019 zählt 147 angezeigte Straftaten von Kindern gegen die sexuelle Selbstbestimmung pro 100.000 Einwohner bezogen auf die 8-14-Jährigen (vgl. PKS 2019, Z. 65 f.). Dies macht eine prozentuale Gesamtmenge von 6,9% aller Sexualdelikte aus (vgl. PKS Jahrbuch 2019, S. 21). Es ist jedoch denkbar, dass viele Straftaten gar nicht erst angezeigt werden (vgl. Elsner u.a. 2008, S. 4), da Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr laut dem §19 StGB strafunfähig sind und daher die Möglichkeit besteht, dass gar nicht erst eine Anzeige gestellt wird. Demnach kann unter Umständen von einer höheren Dunkelziffer ausgegangen werden. Schon die Zahl aus dem Hellfeld ist jedoch so hoch, dass das Problem strafunmündiger sexuell übergriffiger Kinder zunehmend mehr Beachtung gefunden hat, auch in der Wissenschaft.
Singen kennt kein Alter
(2012)
Singen kennt kein Alter
(2016)
Singen kennt kein Alter
(2016)
„Wäre Bewegung ein Medikament, dann wäre es aufgrund seiner vielfältigen und umfassenden Wirkungen so teuer, dass kein Mensch es bezahlen könnte.“ (Sächsisches Staatsministerium für Soziales 2008, S. 4) Bewegung ist in der menschlichen Natur angelegt und gilt daher als ein natürliches und essentielles Grundbedürfnis des Menschen (vgl. Zimmer 2020, S. 19ff.). Speziell Kinder benötigen Bewegung, um sich gesund und ganzheitlich entwickeln zu können. Die Pädagogin Renate Zimmer fasst diese Aussage zusammen, indem sie Bewegung als den „Motor der Entwicklung“ (Zimmer 2020, S. 46) betitelt. Schaukeln, Klettern, Rennen, Springen und Balancieren gehören mithin zu den alltäglichen Bewegungserfahrungen von Kindern. Aufgrund ihres hoch ausgebildeten Bewegungsdrangs sind Kinder ständig auf der Suche nach neuen, spannenden Bewegungsanlässen.
Sozialarbeiter und Klient
(1978)
Soziale Altenarbeit - ein Handlungsfeld für Diplom-PädagogInnen? - Ergebnisse eines Studienprojekts
(2000)
Soziale Arbeit als Beruf
(2006)
Entsprechend stellt sich die Frage nach der Qualität und Professionalität der durchaus großen
Anzahl an Fachkräften. Die Professionsforschung Sozialer Arbeit setzt sich mit genau diesem Thema auseinander und stellt Versuche an, den Professions- und Professionalitätsbegriff genauer zu erforschen, der nicht nur Grundlage der theoretischen Wissenschaft ist, sondern auch Parameter für das praktische Handeln.
In diesem Zusammenhang sind zwei diskursleitende Strömungen bekannt, wovon die erste ca. 1970-1980 Versuche anstellt, die Soziale Arbeit als Profession den klassischen Professionen (beispielweise Jura, Medizin) gleichzusetzen (vgl. Ruttert 2020, S. 159f.). Durch Verwissenschaftlichung der Arbeit sollte dem Wusch nach Autonomie, Legitimation, Verwissenschaftlichung der Praxis, Etablierung einer eigenen Disziplin und Statuserhöhung (vgl. ebd.) Folge geleistet werden. Letztlich waren diese Bemühungen allerdings nicht von Erfolg gekrönt und blieben weitestgehend vergebliche Versuche (vgl. Motzke 2014, S. 128).
Vielen Sozialarbeitenden, die im Bereich Flucht und Asyl tätig sind, dürften solche Pflichtenkonflikte bekannt sein. Die mangelhafte Umsetzung von und Ignoranz gegenüber Menschenrechten im nationalen Recht, kann dieses Differenzempfinden erklären (vgl. Prasad 2018a, S. 23).
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle der Sozialen Arbeit als Zeugin von Menschenrechtsverletzungen unter besonderer Betrachtung der Umsetzung des Rechts auf Bildung von geflüchteten Kindern in Landesunterbringungseinrichtungen. Sie berührt die Frage, welcher theoretische Zusammenhang zwischen Menschenrechten und der Sozialen Arbeit besteht. Darüber hinaus wird untersucht, wie das Recht auf Bildung geflüchteter Kinder in der Landesunterbringung im Gesetz und in der Praxis umgesetzt wird und welche praktischen Handlungsmöglichkeiten der Sozialen Arbeit im Einsatz gegen Menschenrechtsverletzungen offenstehen.
Die vorliegende Masterarbeit im Studiengang „Soziale Arbeit und Forschung“ behandelt die Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels auf die Theorien Sozialer Arbeit. Um die leitende Fragestellung Wie wirkt sich der Klimawandel auf den Theoriediskurs Sozialer Arbeit aus? zu beantworten, wurden folgende Teilaspekte untersucht:
• Womit müssen sich Theorien Sozialer Arbeit befassen, um klimaspezifische soziale Phänomene zu erkennen und zu bearbeiten?
• Wie gehen aktuelle Theorien mit Aspekten des Klimawandels um?
• Wo befinden sich in den aktuellen Theorien Stärken oder Schwächen im Umgang mit dem Klimawandel? Wo sind die Theorien ggf. lückenhaft?
• Welche Schlussfolgerungen lassen sich aus den Erkenntnissen für die zukünftige Theoriebildung ableiten?
Anhand aktueller Literatur wurden zunächst Kriterien entwickelt, die einer Theorie Sozialer Arbeit Erklärungswissen zur Definition und Bearbeitung des Klimawandels als soziales Phänomen liefern. Entlang der Kriterien wurden anschließend fünf aktuelle Theorien
Sozialer Arbeit analysiert. Die Ergebnisse der hermeneutischen Theorieanalyse machen deutlich, wie unterschiedlich aktuelle Theorien Sozialer Arbeit mit der sozialen Dimension des Klimawandels umgehen. Die identifizierten Stärken, Schwächen und Lücken innerhalb der Theorien liefern Erkenntnisse für die sozialarbeiterisch-theoretische Auseinandersetzung mit dem Klimawandel. Die Ergebnisse der Arbeit können eine erste Orientierungsgrundlage für die theoretische Auseinandersetzung mit dem Klimawandel sein, zur Grundlage zukünftiger klimaspezifischer Theorierevisionen werden oder inhaltliche Impulse für die Entwicklung zukünftiger Theorieansätze geben.