Sozialwesen (SW)
In den letzten Jahren hat die Debatte in Bezug auf die Umstrukturierung der Psychotherapeutenausbildung zunehmend mehr Bedeutung erlangt. Mit Abschluss des Psychologie Studiums erhalten Absolvent*innen nach dem Psychotherapeutengesetz von 1999 (PsychThG) zunächst keine Approbation. Die Approbation wird erst nach einer Weiterbildung, wahlweise zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in oder zur Psychologischen Psychotherapeut*in erteilt. Mediziner*innen erhalten hingegen bereits mit Abschluss des Studiums die Approbation, die sie ebenfalls berechtigt in der psychotherapeutischen Versorgung tätig zu sein. Des Weiteren dürfen nach dem PsychThG von 1999 auch Sozialpädagog*innen in der psychotherapeutischen Versorgung arbeiten. Diese können an ihr Studium eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in anschließen und somit auch nach bestandener Prüfung als approbierte Psychotherapeut*innen arbeiten. Die Uneinheitlichkeit über die Abschlüsse und Zugangsweisen zur Psychotherapeutenausbildung stellt demnach eine strukturelle Herausforderung im Psychotherapeutengesetz dar.