Sozialwesen (SW)
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Digitalisierung ist für uns alle ein allgegenwertiges Thema und dringt in sämtliche Lebensbereiche vor. Besonders im ländlichen Raum wird sie als Hoffnungsträger gesehen, um mit dem Stadtleben verglichen gleichwertige Chancen zu gewährleisten, was heutzutage keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Dabei ist es jedoch essenziell sich sowohl der Chancen als auch der möglichen Risiken bewusst zu werden (vgl. BMEL 2022a). Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will ländliche Räume ressourcenorientiert stärken und die Zukunftsfähigkeit dieser sichern (vgl. BMEL 2022b). Daher ist es naheliegend das Thema Nachbarschaft als eine dieser Ressourcen zu beleuchten, denn diese ist heutzutage kaum noch ohne digitale Vernetzung zu
denken. Viele Nachbar*innen sind untereinander per Messenger-Diensten oder sozialen Medien in digitalen Nachbarschaftsnetzwerken verknüpft.
Seit Jahrzehnten engagiert sich eine Vielzahl an Bürger*innen im Rahmen eines Freiwilligendienstes für das Gemeinwohl. In Deutschland absolvierten im Kursjahr 2020/2021 über 94.000 Menschen einen solchen Dienst (vgl. Huth, 2022, S. 25). Als
besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements stellt der Freiwilligendienst für seine Teilnehmenden eine Möglichkeit der Bildung und Orientierung dar, bei der ver-
schiedene Kompetenzen erworben und ausgebaut werden sollen (vgl. Enquete-Kommission, 2002, S. 119 f.; §§ 3, 4 JFDG). Für die Begleitung der Freiwilligen während ihrer Dienstzeit bieten die zuständigen Träger Begleitseminare an, bei denen sie Erfahrungs- und Lernräume gestalten und somit die Entwicklung der Teilnehmenden unterstützen (vgl. Bundesarbeitskreis FSJ, 2018, S. 4). Doch wie kann diese
pädagogische Begleitung umgesetzt werden, um die Entwicklung und Bildung der
Freiwilligen bestmöglich zu fördern? Dieser Fragestellung nähert sich die vorliegende
Bachelorarbeit an, indem sie die themenzentrierte Interaktion (TZI) nach Ruth Cohn als Konzept zum Leiten von Gruppen, Interaktionen und Prozessen auf die Bildungsarbeit in Jugendfreiwilligendiensten anwendet. Es wird untersucht, welche Chancen und Grenzen die TZI für die Gestaltung der pädagogischen Begleitseminare des Jugendfreiwilligendienstes bietet mit besonderem Fokus auf den vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend angestrebten Kompetenzerwerb der
Freiwilligen. Als Methodik wird die Literaturrecherche gewählt, da die zwei Themenfelder der Arbeit die TZI und der Jugendfreiwilligendienst jeweils ausführlich in der
Literatur thematisiert wurden, jedoch bisher keine Zusammenführung dieser Bereiche erfolgt ist. Dementsprechend bietet diese Arbeit eine erste theoretische Grundlage für die Gestaltung der Bildungsseminare des Jugendfreiwilligendienstes mithilfe des Konzepts der themenzentrierten Interaktion.
Entsprechend stellt sich die Frage nach der Qualität und Professionalität der durchaus großen
Anzahl an Fachkräften. Die Professionsforschung Sozialer Arbeit setzt sich mit genau diesem Thema auseinander und stellt Versuche an, den Professions- und Professionalitätsbegriff genauer zu erforschen, der nicht nur Grundlage der theoretischen Wissenschaft ist, sondern auch Parameter für das praktische Handeln.
In diesem Zusammenhang sind zwei diskursleitende Strömungen bekannt, wovon die erste ca. 1970-1980 Versuche anstellt, die Soziale Arbeit als Profession den klassischen Professionen (beispielweise Jura, Medizin) gleichzusetzen (vgl. Ruttert 2020, S. 159f.). Durch Verwissenschaftlichung der Arbeit sollte dem Wusch nach Autonomie, Legitimation, Verwissenschaftlichung der Praxis, Etablierung einer eigenen Disziplin und Statuserhöhung (vgl. ebd.) Folge geleistet werden. Letztlich waren diese Bemühungen allerdings nicht von Erfolg gekrönt und blieben weitestgehend vergebliche Versuche (vgl. Motzke 2014, S. 128).
Die Jugend ist eine Zeit, in der heranwachsende Menschen vielfältige Veränderungen durchlaufen. Sie befinden sich auf dem Weg, ihre Identität und ihre subjektiven Lebensweisen zu entwickeln und zu strukturieren. Jugendliche werden dabei von außen durch zahlreiche Erwartungen der Familie, der Institutionen und der Gesellschaft versucht, entsprechend der Norm zu formen. Unter diesem Druck von allen Seiten sind Jugendliche in dieser Lebensphase sowohl mit der Aufgabe als auch mit der Herausforderung konfrontiert, ihre Individualität zu erkennen, auszureifen und zu leben. Gleichzeitig sollen sie aber bestenfalls nirgendwo anecken und kein Aufsehen erregen. Als seien die üblichen Anforderungen, Entwicklungsaufgaben und zu treffenden Entscheidungen nicht für alle Jugendlichen schon herausfordernd genug, sehen sich Jugendliche, die nicht der cisgeschlechtlichen und heterosexuellen Norm entsprechen, noch mit ganz anderen Hürden konfrontiert.
Selbstbestimmung und Abgrenzung – der Übergang ins Erwachsenenalter kann sich bei Jugendlichen äußerst verschieden gestalten. Die Ablösung von den Eltern1 gilt als eine der zentralen Entwicklungsaufgaben im Jugendalter. Mit der Bewältigung dieser Aufgabe gehen weitreichende Chancen in der weiteren Individuation und Entwicklung der jungen Menschen einher (vgl. Hurrelmann/ Quenzel 2022, S. 25 ff.). Als zentraler Schritt im Übergang ins Erwachsenenalter gilt der Auszug aus dem Elternhaus (vgl. ebd., S. 39; Schultz 2010, S. 17 f.; Emmelmann/ Greving 2019, S. 14). Viele erwachsene Menschen mit sogenannter ‚geistiger Be-
hinderung‘2 verbleiben jedoch in ihren Familien, was im Forschungsfeld der Sozialen Arbeit unter anderem in Bezug auf die Identitätsentwicklung und Selbstbestimmung als kritisch gewertet wird (vgl. Walter 2020, S. 157; Emmelmann/ Greving 2019, S. 11; Schultz 2010, S. 12). Selbstbestimmung und eine vollumfängliche und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft sind dabei mit der Verabschiedung der UN-BRK erklärte sozialrechtliche Zielsetzung und Menschenrecht von Menschen mit ‚Behinderung‘. Zahlen von Menschen mit sogenannter
‚geistiger Behinderung‘, die im Erwachsenenalter weiterhin mit ihren Familien wohnen, differieren zwischen 40% und 60%, wobei die Datenlage als mangelhaft einzuschätzen ist (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 2019, S. 43; Hermes 2023, S. 40; Schultz 2010, S. 12; Wachtel 2013, S. 124). Laut dem Statistischen Bundesamt (2022) verlassen junge Menschen in Deutschland im Durchschnitt mit 23,6 Jahren ihr Elternhaus. Aus dem Grund wird es in dieser Arbeit als sinnvoll erachtet, einem erweiterten Verständnis des Jugendalters3 bis ins junge Erwachsenenalter zu folgen.
Gewaltausübende Personen befinden sich meist im familiären Umfeld der Gewaltbetroffenen (vgl. Terre des Femmes e.V. 2012, S. 6). Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (2019, S. 5) weisen darauf hin, dass Betroffene vor allem physische und psychische Gewalt größtenteils im unmittelbaren sozialen Nahraum, oft sogar innerhalb der eigenen vier Wände erleiden. Ist dies der Fall wird von häuslicher Gewalt gesprochen (vgl. ebd., S. 5). Aus Statistiken geht hervor, dass häusliche Gewalt meist durch männliche Personen ausgeübt wird und sich die Gewalt vorherrschend gegen Frauen richtet (vgl. BMFSFJ 2013, S. 38; BMFSFJ/BMJV 2019, S. 5). In Europa traten während der letzten Jahrzehnte Veränderungen im rechtlichen sowie institutionellen Bereich ein, die den Schutz der Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, verbesserten. Bedeutend waren hierbei beispielsweise die Installation von Frauenhäusern als anonymer Schutzort für Gewaltbetroffene oder die Istanbul-Konvention aus dem Jahr 2011, welche die unterzeichnenden Staaten verpflichtet, einen wirksamen Schutz für Opfer der häuslichen Gewalt zu gewährleisten. Trotz des Umbruchs bleibt das Phänomen häusliche Gewalt gegenwärtig bestehen und muss thematisch gesamtgesellschaftlich als auch politisch eine stärkere Beachtung sowie Einbindung erfahren (vgl. Terre des Femmes e.V. 2012, S. 11 f.). Die Datenlage zeigt auf, dass
deutschlandweit jede dreiviertel Stunde eine Frau von häuslicher Gewalt der körperlichen Form betroffen ist und 25 Prozent aller Frauen mindestens einmal im Leben häusliche Gewalt durch den Beziehungspartner erleiden (vgl. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg 2021, S. 5; Terre des Femmes e.V. 2012, S. 6). Die Anzahl an Femiziden, bzw. Morden an Frauen durch den aktuellen oder ehemaligen Partner in Deutschland belaufen sich auf eine Tötung an jedem dritten Tag (vgl. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg 2021, S. 5).
Mädchen in meinem Praxissemester in einer teilstationären Einrichtung. Sie durchlebte zu dieser Zeit eine Phase voller Herausforderungen, da sie ihre Familie verlassen und in eine Wohngruppe ziehen sollte. Aufgrund doppelter Finanzierung durch den Besuch zweier Einrichtungen der Jugendhilfe, sollte sie nun auch die teilstationäre Einrichtung verlassen, von welcher sie bereits seit über zwei Jahren Teil war. In dieser angstbesetzten Phase berichtete sie mir in einem Gespräch, dass Billie Eilish ihr großes Vorbild sei und sie ihre Musik hört, wenn sie Angst hat oder traurig ist.
Die vorliegende Bachelorarbeit setzt sich aus drei Teilen zusammen. Im Theorieteil werden die begrifflichen und theoretischen Grundlagen geklärt. Ausgehen vom theoretischen Teil, welcher die Grundlage für empirische Untersuchung bildet, werden im zweiten Teil die Interviews dokumentiert und im dritten Teil wird eine Ergebnisdiskussion durchgeführt.
Die Soziale Arbeit hat eine deutliche Entwicklung von paternalistischer Fürsorge und
Disziplinierung hin zu Beteiligungs- und Autonomieförderung vollzogen (vgl. ebd.). Besonders wirkt sich dies auf die Lebenswelt marginalisierter oder vulnerabler Gesellschaftsteile aus, etwa Menschen mit Behinderungen oder aber Kinder und Jugendliche – insbesondere in stationären Jugendhilfeeinrichtungen. Um ihnen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, soll ihnen die Unterstützung subjektorientierter „ethische[r], politische[r], soziale[r], ökologische[r] und
ästhetische[r] Bildungsprozesse“ (Scherr 2002, S. 94) zuteilwerden, die das Individuum befähigen, sich und die Welt zu begreifen und die eigenen Kräfte entfalten zu können.1 Die Wichtigkeit dieser Stärkung von Kindern und Jugendlichen in politischer Hinsicht, vom Verstehen politischer Prozesse bis hin zu Meinungsbildung
und aktiver Einmischung, wird im 16. Jugendbericht des BMFSFJ hervorgehoben (vgl. BMFSFJ 2020a, S. 8). Von ebenso fundamentaler Bedeutung ist es, Kindern und Jugendlichen reale, strukturell verankerte Partizipationsmöglichkeiten zu bieten. Damit sind nicht die weitverbreiteten punktuellen Projekte gemeint, in denen
Partizipation in „Auszeiten“ vom Alltag erfahren werden kann (vgl. Farin 2020, S. 133; vgl. BMFSJF 2020, S. 80). Gemeint ist vielmehr, Kinder alltäglich grundsätzlich anzuhören und ihre Meinung zu berücksichtigen, wie es im Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention geschrieben steht (vgl. Reitz 2015, S. 6). Elemente bzw.
Effekte der Partizipation sind unter anderem die Förderung von Grund- und Persönlichkeitsrechten, Menschenrechts- und Demokratiebildung sowie der präventive Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt. Beides, den Schutz vor
Gewalt und das Recht auf Beteiligung, normieren unter anderem die UN-Kinderrechtskonvention, das deutsche Grundgesetz und das Achte Sozialgesetzbuch.
Die Lebenswelten geflüchteter Menschen mit Behinderungen zeigen besondere Belastungen
auf. Zum einen ist die Gruppe der Menschen auf ihrem Fluchtweg erhöhten Risiken ausgesetzt, zum anderen stößt sie, angekommen in Deutschland, auf verschiedene Diskriminierungen und menschenrechtsverletzende Situationen – und dass, obwohl aufgrund Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und der EU-Aufnahmerichtlinien der besonderen Situation fliehender Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen werden soll. Die vorliegende Bachelor-Thesis fokussiert demnach intersektionale Phänomene in der Schnittstelle Flucht und Behinderung und liefert einen Überblick über die Versorgungslage geflüchteter Menschen mit Behinderungen. Die Fragestellung Wie nehmen tätige Personen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen die Versorgungslage von geflüchteten Menschen mit Behinderungen in der Stadt Hamburg wahr? wird anhand der Untersuchungsmethode „Expert*inneninterview“ mit Hilfe eines Interviewleitfadens empirisch bearbeitet. Dabei werden die aus der Praxis und Wissenschaft angezeigten Problemfelder auf ihre Aktualität hin überprüft und die Forschungslücke zu dem Themengebiet verringert. Die Ergebnisse der Forschung zeigen teilweise gravierende Mängel in der Versorgungslandschaft von geflüchteten Menschen mit Behinderungen in Hamburg. Es
werden Versorgungslücken, fehlende Zugänge zur Behandlung und Diagnostik und erschwerte Bedingungen in bürokratischen Prozessen aufgedeckt. Fehlende Vernetzungen zwischen den zuständigen Akteur*innen und nicht ausreichend installierte selbstvertretende Strukturen lassen zudem wenig Teilhabemöglichkeiten zu. Die nicht vorhandenen Erhebungen darüber, wie viele Menschen mit Behinderungen nach Deutschland geflüchtet sind und welche unterschiedlichen Bedarfe sie haben, tragen zur fortlaufenden „Unsichtbarkeit“ der betroffenen Gruppe bei.
Schlussfolgernd werden mögliche Methoden der Sozialen Arbeit abgeleitet, die sich in der Schnittstelle Flucht und Behinderung als notwendig erweisen. Außerdem werden Handlungsempfehlungen für die Stadt Hamburg ausgearbeitet, die zu einer unbedingten Verbesserung der Versorgungssituation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen hinwirken sollen.
"Jetzt bin ich stark für dich" (vgl. MindDoc, o.J.). Artikelüberschriften wie diese sind förmlich Ergebnis nahezu jeder Recherche zum Thema Partnerschaft und Depression.
Diese Titel suggerieren Hilfesuchenden eine klare partnerschaftliche Rollenaufteilung, wenn ein/e Partner/in an Depression erkrankt. Ratschläge und Verhaltensanweisungen zur adäquaten Pflege und Unterstützung des/der Betroffenen rücken in den
Vordergrund und vernachlässigen die eigenen Belastungen, die ein/e Partner/in aufgrund der depressiven Erkrankung erlebt.
Scham in der Sozialen Beratung: Zum Wirkfaktor der Anonymität in der schriftbasierten Onlineberatung
(2023)
„Es gibt Gedanken, Gefühle und Probleme, die man keinem Menschen sagen, aber auch nicht für sich behalten möchte“ (Kühne/Hintenberger 2009, S. 59) – dieser Aspekt stellt für viele Ratsuchende eine besondere Herausforderung in der Inanspruchnahme von Hilfen dar. Gelingt dennoch ein erster Kontakt zum Hilfesystem, neigen Menschen dazu, bestimmte Informationen im persönlichen Kontakt zurückzuhalten – aus Angst vor negativer Rückmeldung und einhergehenden Schamaffekten (vgl. Hook/Andrews 2005; Levy et al. 2019). Parallel dazu schreitet die Digitalisierung der Gesellschaft weiter voran und hat nicht nur das gesellschaftliche Zusammenleben und die Kommunikation stark verändert, sondern prägt auch die Beratungsarbeit zunehmend. So gewinnt die Onlineberatung nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ im theoretischen Diskurs und in praktischen Umsetzungen an Zuwachs (vgl. Weinhardt 2023, S. 25 ff.).
Schulische Inklusion ist nicht mehr neu. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention im Mai 2009 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, das Recht auf Teilhabe für alle Menschen zu verwirklichen- auch im Bildungssektor. Da die konkrete Umsetzung durch die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland bei den Ländern liegt, existieren Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern (vgl. KMK 2010, S. 2). Durch Berücksichtigung in verschiedenen Erlassen, hat die Thematik der gemeinsamen Beschulung von Schüler*innen mit und ohne Behinderung sowie die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen, wie differenzierter Unterricht, Eingang in das Schulleben gefunden (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium 2022 (a), o.S.). Ziel ist der gewinnbringende Umgang mit Vielfalt. Um diesen zu erreichen ist es vollkommen obsolet, die Entwicklung inklusiver Schule monodisziplinär zu betrachten. Vielmehr muss es darum gehen, die Ausgestaltung der Strukturen unter kooperativen
und somit auch interdisziplinären Gesichtspunkten zu betrachten.
Lebensstile von Jugendlichen
(2023)
Das heißt, die Person ist im Englischunterricht auf Englisch auf mich zugekommen und hat sich geöffnet und hat gesagt, ich fühle mich weder als Frau, noch als Mann und würde gerne
ab jetzt they, them Pronomen benutzen. (Interview 3, 00:10:04)
Diese Aussage einer Lehrkraft in den durchgeführten Interviews verdeutlicht, dass die Vielfalt von Geschlecht zunehmend präsenter in der Schule und der Gesellschaft wird. Geschlecht wird dadurch verstärkt im Alltag wahrgenommen, jedoch wäre es ein Trugschluss zu glauben, Geschlecht wäre vorher nicht Teil aller Lebenswelten gewesen. Spätestens mit der Geburt wird ein Mensch auf Grundlage der äußeren Geschlechtsorgane meist als männlich oder weiblich eingeordnet (Fiedler, 2004, S. 56 f.). Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine lebenslängliche Konfrontation mit der eigenen Geschlechtsidentität. Die zweigeschlechtliche Einteilung beeinflusst die Namenswahl, sie bestimmt die Farben, Spielzeuge, Interessen und Rollen, die einer Person von klein auf zugeschrieben werden. In der Schule bestimmt sie darüber, welche Chancen Kinder in der Bildung haben, welche Toilette oder Umkleidekabine sie benutzen und nach welchen Maßstäben sie im Sportunterricht bewertet werden. Diese Strukturen werden von klein auf durchlaufen, wiederholt und verinnerlicht.
„Unsere Gesellschaft ist ungerecht zu Kindern. Das ist keine Übertreibung. Etwa 20 %
aller Kinder in Deutschland wachsen in Armut auf. Damit ist das Risiko, arm zu sein, in keiner Altersgruppe so groß wie bei Kindern. Sie sind arm, weil ihre Eltern arm sind. Um
selbst nicht arm zu bleiben, ist das Bildungssystem ihre einzige Chance. Das Bildungssystem macht aber eher den Anschein, als würde das niemanden interessieren“ (El-Mafalaani 2023, S. 17). Denn noch immer ist das Aufwachsen in sozioökonomisch benachteiligten Familien ein Faktor, der die zukünftigen Bildungschancen maßgeblich beeinflusst (vgl. KMK 2022) und dessen Umstände sich in der schulischen Laufbahn verfestigen. Die unzureichende und ungerechte Ausstattung mit verschiedenen Ressourcen in diesen Milieus lässt sich exemplarisch als soziales Problem erkennen, dessen Bearbeitung sich als Gegenstand der Sozialen Arbeit versteht (vgl. von Spiegel 2021, S. 25). Dabei hat Armut, basierend auf Arbeitslosigkeit oder Arbeitsverhältnissen im Niedriglohnsektor, „einen zerstörerischen Einfluss auf die kognitive, intellektuelle, soziale und emotionale Entwicklung der Kinder“ (Förster-Chanda 2018, S. 156) und geht somit oft zu Lasten der psychischen und physischen Gesundheit der Betroffenen. Heranwachsende, denen aufgrund benachteiligender Lebensumstände der Anschluss an den Arbeitsmarkt nicht gelingt, münden oft in die Unterstützungsleistungen der Jugendberufshilfe, welche sich als klassisches Handlungsfeld der Jugendsozialarbeit versteht und bereits in den 1950er Jahren etabliert wurde, um erste Antworten auf die Verringerung der damaligen hohen Jugendarbeitslosigkeit zu schaffen (vgl. van Rießen 2018, S. 70 f.).
"Quer durch alle Gruppierungen findet sich eine Reihe von Gemeinsamkeiten, darunter eine zunehmende Sorge um die ökologische Zukunft, ein Trend zu gegenseitigem Respekt und
einer Achtsamkeit in der eigenen Lebensführung, ein starker Sinn für Gerechtigkeit sowie ein wachsender Drang, sich für diese Belange aktiv einzubringen", so heißt es in der Zusammenfassung der 18. Shell Jugendstudie "Jugend 2019 - Eine Generation meldet sich zu Wort", bei der knapp über 2500 Jugendliche im Alter zwischen 12 und 15 Jahren befragt wurden (Deutsche Shell Holding GmbH 2019). Hierbei spiegelt sich die Auseinandersetzung bezüglich Umweltthemen und der Phase der Jugend wider.
Kinder depressiver Eltern stärken! Die Förderung von Resilienz in der Offenen Ganztagsgrundschule
(2022)
„Meistens liegt sie dann im Bett und will ihre Ruhe haben, aber eigentlich liegt sie ja jeden Nachmittag auf dem Sofa, weil sie kaputt ist [...] Na ja, sie ist dann nicht so wie sonst, wir müssen [...] manchmal war es auch so, dass wir dann alleine zur Schule gehen mussten [...] Nicht hingebracht, aber sie ist nicht mit aufgestanden und so.“ (w., 9 Jahre zit. n. Lenz 2014a, S. 92)
„Ganz ehrlich? Ohne Hilfe schaffe ich das nicht mehr. Ich denke wirklich irgendwann, ich selber gehe auch drauf. [...] Weil geht nicht mehr. Kann ich nicht. Ich habe meiner Mama ganz ehrlich gesagt ‚ich brauche Hilfe.‘ Ich vor mir selber sage das, sonst hast du nachher auch noch einen an der Klatsche. Weil alleine denke ich, da könnten die mich in die Ecke stopfen. Weil alleine verarbeiten kann ich das nicht. Das sind so viele Probleme [...] Aber mittlerweile sage ich auch ‚Mama, ich bin erst 14, ich kann die Sachen nicht alleine verarbeiten.‘“(Schülerin einer Gesamtschule, 14 Jahre zit. n. Brockmann/Lenz 2016, S. 116)
Diese beiden einleitenden Zitate verdeutlichen die besondere Problematik, denen Kinder mit einem an Depressionen erkrankten Eltern(-teil) ausgesetzt sind. Das Zusammenleben mit dem erkrankten Elternteil stellt für diese Kinder ein außerordentliches Risikopotenzial für einen ungünstigen Entwicklungsverlauf dar (Lenz 2014a, S. 17 ).
Doch nicht alle Kinder depressiver Eltern entwickeln eine psychische Störung. Zahlreiche betroffene Kinder können ihre erschwerte Lebenssituation bewältigen und gesund heranwachsen (vgl. ebd., S. 149). Viele Kinder scheinen über eine gewisse Resilienz zu verfügen, die es ihnen ermöglicht, zumindest phasenweise mit ihren belastenden Lebensumständen umgehen zu können (vgl. ebd., S. 149 f.; Lenz/Wiegand-Grefe 2017, S. 34 f.). Im Setting der Offenen Ganztagsgrundschule, dem beruflichen Tätigkeitsfeld der Verfasserin, werden Kinder mit depressiv erkrankten Elternteilen in der Regel bislang nicht als Risikogruppe wahrgenommen und finden daher im Unterstützungssystem der Offenen Ganztagsgrundschule wenig Berücksichtigung. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit einer sozialpädagogischen Unterstützung, um möglichen Beeinträchtigungen entgegenwirken zu können.
Für Kinder bildet zunächst die Kernfamilie das primäre Bezugssystem (vgl. Plass/Wiegand-Grefe 2012, 75). Folglich ist das Familiensystem, insbesondere die Beziehungs- und Erziehungskompetenzen der Eltern maßgeblich für eine gelingende kindliche Entwicklung. Wenn Eltern psychisch erkranken, sind sie nicht selten als Ausdruck ihrer Krankheit in genau diesen Kompetenzen eingeschränkt (vgl. Lutz 2014, 9). Es bleibt offen, wer die Erziehungs- und Betreuungsfunktion für die Kinder und Jugendlichen sicherstellt. Oftmals können betroffene Familien die Situation selbstständig und/oder mit Unterstützung aus dem sozialen Umfeld, von PartnerInnen oder Verwandten bewältigen und somit Beeinträchtigungen in der Versorgung und Pflege ausgleichen (vgl. Schone/Wagenblass 2010, 41).
Laut Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) lag die Anzahl an politisch motivierten Straftaten in Deutschland im Jahre 2021 auf einem Rekordhoch und überstieg seit Erfassung erstmals die Fallzahl von 50.000 registrierten Straftaten in einem Jahr (vgl. BMI 2022, S. 3). Des Weiteren sind hierzulande nach wie vor hohe Rückfallquoten nach verbüßten Haftstrafen zu erkennen, sodass laut Jehle et al. (2020, S. 63) 47 % aller Haftentlassenen erneut straffällig werden. Um bei zunehmenden Radikalisierungsprozessen intervenieren und weitere Straftaten reduzieren zu können, resultiert daraus die Notwendigkeit, sich fundiert mit Resozialisierungsprozessen von radikalisierten Haftentlassenen auseinanderzusetzen. Dabei steigen auch die Anforderungen an die Straffälligenhilfe, die als spezifisches Handlungsfeld der Sozialen Arbeit die gesellschaftliche Teilhabe ihrer Adressat*innen erstrebt. Insbesondere mit Blick auf den ambulanten Rahmen weist der Forschungsstand jedoch Lücken auf. Folglich
mangelt es bisher an Literatur, die speziell die ambulanten Rahmenbedingungen und wirksamen Maßnahmen für die Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen in den Fokus nimmt. Auf Grundlage dessen sollen in dieser Arbeit die spezifischen Möglichkeiten und Grenzen ambulanter Maßnahmen bei der Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen herausgearbeitet werden. Das Kernelement ist dabei die zentrale Forschungsfrage „Welchen Beitrag kann die ambulante Straffälligenhilfe leisten, um die Resozialisierung von radikalisierten Haftentlassenen zu fördern?“.