Sozialwesen (SW)
Refine
Year
- 2022 (46) (remove)
Publication Type
- Bachelor Thesis (46) (remove)
Has Fulltext
- yes (46) (remove)
Keywords
- Behinderung (4)
- Jugendhilfe (4)
- Kinderhilfe (4)
- Resilienz (4)
- Depression (3)
- psychische Erkrankung (3)
- ADHS (2)
- Erziehung (2)
- Gewalt (2)
- Inklusion (2)
In stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ist die Frage danach, wie junge
Menschen angemessen an den sie betreffenden Entscheidungen partizipieren können, seit längerer Zeit Bestandteil von Fachdebatten (vgl. Karolus et al., 2017, S. 56 ff.). Doch obwohl allgemeine Akzeptanz um das Thema herrscht, fällt Fachkräften und Trägern die praktische Umsetzung der kindlichen Beteiligungsansprüche oft schwer (vgl. Stork/Aghamiri, 2016, S. 207). So kann Partizipation z. B. schon an der Haltung der Fachkräfte scheitern (Pluto, 2007, S. 80ff.). Besonders bei jungen Kindern befürchten Fachkräfte eine Überforderung der Kinder, wenn ihnen Entscheidungsbefugnisse
zugestanden werden (vgl. ebd.). Dabei ist Partizipation ein Menschenrecht und muss
in der Heimerziehung schon aus rechtlichen Gründen umgesetzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Umsetzung von Partizipation eine Hürde darstellt, wird in dieser Arbeit der Frage nachgegangen, wie Partizipation in der Heimerziehung gelingen
kann. Dabei wird ein besonderer Fokus auf Kinder unter sechs Jahren gelegt, da in der Auseinandersetzung mit der aktuellen Literatur auffällt, dass über frühkindliche Aspekte im Zusammenhang mit Partizipation in der Heimerziehung wenig publiziert wird.
In Deutschland erleben viele Kinder einen sexuellen Missbrauch und entwickeln infolgedessen eine posttraumatische Belastungsstörung. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich im Kern mit zwei Forschungsfragen: Erstens wird untersucht, ob Resilienz einen Einfluss auf die Entstehung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Folge von sexuellem Missbrauch hat.
Zweitens wird der Frage nachgegangen, ob und inwiefern Resilienz einen Einfluss auf den weiteren Verlauf einer posttraumatischen Belastungsstörung nimmt. Dazu sollen Resilienzfaktoren identifiziert werden, welche potenziell die Entwicklung der posttraumatischen Belastungsstörung beeinflussen können. In der vorliegenden Arbeit wird ausschließlich der sexuelle Missbrauch in der Kindheit als auslösendes traumatisches Ereignis berücksichtigt. Ein Programm zur Resilienzförderung wird auf die theoretisch erarbeiteten Erkenntnisse der Literaturrecherche überprüft.
Die Forschungsfragen werden mittels einer systematischen Literaturrecherche, unter Hinzunahme multipler Datenbanken beantwortet. Diese ergab, dass Resilienz einen erheblichen Einfluss auf die Entstehung einer posttraumatischen Belastungsstörung hat. Einwirkungen auf den weiteren Krankheitsverlauf können ebenfalls bestätigt werden.
Aus den Ergebnissen kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass Resilienzförderung einen potenziellen Ansatz der Sozialen Arbeit für die Unterstützung von Kindern, diagnostiziert mit einer posttraumatischen Belastungsstörung als Folge von Kindesmissbrauch, darstellt.
Es besteht die Notwendigkeit weiterer Definitions- und Forschungsarbeit, um zukünftig evidenzbasierter und qualitativer mit dem Konzept der Resilienz arbeiten zu können. Dies bezieht sich vor allem auf die einzelnen Resilienzfaktoren und ihre Wirkung im Rahmen indizierter Präventionen.
Bindung stellt ein relevantes Konzept in der professionellen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Bezugspersonen dar. Auch in dem Bereich der Frühen Hilfen ist Bindung ein essenzielles Thema, da jedes Kind ein Recht auf ein gesundes, gelingendes und gewaltfreies Aufwachsen hat. Diese zielen darauf ab sowohl ein gesundes Aufwachsen der Kinder als auch das Recht auf Schutz, Förderung und Teilhabe zu sichern, was unter anderem im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) festgeschrieben ist. Der § 1 Absatz 1 beschreibt das Ziel des Gesetzes wie folgt: „Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern.“ (Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz o. J.)
In der vorliegenden Bachelorabschlussarbeit für den Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Münster, Studiengang Soziale Arbeit, soll durch literarisches
Exzerpieren ergründet werden, ob die Soziale Arbeit in Familienzentren bei habitueller Benachteiligung vor Schuleintritt, den Kindern und deren Familien, die ein
Familienzentrum besuchen, helfen kann, um diesen Benachteiligungen entgegenzuwirken. In dieser Ausarbeitung, wird vermutet, dass die Soziale Arbeit aufgrund ihrer disziplinübergreifenden Profession, ihrer Theorien und Methoden den Familien, die von habitueller Benachteiligung betroffen sind, helfen kann. Zu beachten ist, dass der Forschungsgegenstand sich vermehrt auf Kinder im schulfähigen Alter richtet als auf Kinder, die unter sechs Jahre alt sind. Bis auf wenige Ausnahmen wie Beispielhaft Tschöpe-Scheffler (2009). Des Weiteren wird auch davon ausgegangen, dass die Soziale Arbeit in Familienzentren nicht direkt am Kind arbeitet, sondern mit dem System Familie als Ganzes (siehe Kap. 2.3.3), um als Endprodukt Hilfe für das betroffene Kind zu generieren (vgl. Dumann/Mennemann 2018, S.71-74). Es wird ebenfalls angenommen, dass die Soziale Arbeit, tätig in Familienzentren, als eine
Entlastung für Erzieher/innen funktioniert und so auch dem Jugendamt schneller zugearbeitet werden kann.
Diese Bachelorarbeit untersucht folgende Fragestellung: Welche Hinweise ergeben sich aus der Praxis ambulanter Suchthilfeeinrichtungen für eine gute Anwendbarkeit und Wirksamkeit von MI bei Klient*innen mit einem AD(H)S und problematischem Konsumverhalten und wo
gibt es Grenzen der Methode?
Bearbeitet wird diese Fragestellung im Rahmen von drei teilstrukturierten Expert*inneninterviews. Aus deren Auswertung mit Hilfe der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2010) geht hervor, dass MI positive Effekte besonders auf die Selbstwirksamkeit der Klient*innen hat und die Selbstregulierung nachhaltig fördern kann. Eine entscheidende Rolle hat dabei besonders die MI-Grundhaltung. Sie ermöglicht die Integrierung von AD(H)S-
spezifischen Bedürfnissen und Besonderheiten, ohne einen störungsorientierten Blickwinkel einzunehmen. Gleichzeitig ergibt sich aus dem klientenzentrierten Vorgehen selbst die Berücksichtigung eines AD(H)S innerhalb des MI-Prozesses.
Für die Praxis der ambulanten Suchthilfe ist MI eine vielversprechende Methode, um Klient*innen mit problematischem Konsumverhalten und AD(H)S in ihrer Ganzheitlichkeit
sowie die Wechselseitigkeit von Konsum und AD(H)S-Symptomatik zu erfassen. In der Vorstellung der Grundlagen des MI werden Bezugspunkte zwischen der Methode und den
Erkenntnissen über das AD(H)S ersichtlich. Aus der Verknüpfung der bestehenden
theoretischen Erkenntnissen über die Zusammenhänge von Konsumverhalten und AD(H)S
sowie die Hinweise über eine gute Anwendbarkeit von MI bei Personen mit einem AD(H)S lässt sich eine Anwendbarkeit und Wirksamkeit von MI bei Klient*innen mit einem AD(H)S und problematischem Konsumverhalten annehmen. Diese Annahme wird durch die
Ergebnissen aus den Expert*inneninterviews bestärkt. Zu beachten ist, dass es sich bei dem komorbiden Auftreten von problematischem Konsum und einem AD(H)S, um ein komplexes Phänomen handelt. MI stellt hier keine direkte Behandlungsmethode beider Krankheitsbilder oder deren Komorbidität dar, sondern ist als hilfreiches Kommunikationsmittel innerhalb der Beratungsarbeit zu verstehen.
Sozialraumorientierung – Ein Fachkonzept zur Gestaltung niedrigschwelliger Hilfearrangements?
(2022)
Schaut man sich die Gesamtlage des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen in Deutschland an, kann man sagen: Noch nie ging es Kindern und Jugendlichen durchschnittlich so gut wie heute. Doch leider gilt dies nicht für alle. Einige Studien konnten zeigen, dass viele Kinder und Jugendliche in der Gefahr stehen, von der sozialen Teilhabe abgehängt zu werden. Die Schere zwischen einer Mehrheit an Gewinnern und einer Minderheit an Verlieren öffnet sich weiter. Zudem kommt es zu einer beständigen Weitergabe der sozialen Chancen und Risiken durch die Herkunftsfamilie (vgl. Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend 2013, 53).
Für Kinder bildet zunächst die Kernfamilie das primäre Bezugssystem (vgl. Plass/Wiegand-Grefe 2012, 75). Folglich ist das Familiensystem, insbesondere die Beziehungs- und Erziehungskompetenzen der Eltern maßgeblich für eine gelingende kindliche Entwicklung. Wenn Eltern psychisch erkranken, sind sie nicht selten als Ausdruck ihrer Krankheit in genau diesen Kompetenzen eingeschränkt (vgl. Lutz 2014, 9). Es bleibt offen, wer die Erziehungs- und Betreuungsfunktion für die Kinder und Jugendlichen sicherstellt. Oftmals können betroffene Familien die Situation selbstständig und/oder mit Unterstützung aus dem sozialen Umfeld, von PartnerInnen oder Verwandten bewältigen und somit Beeinträchtigungen in der Versorgung und Pflege ausgleichen (vgl. Schone/Wagenblass 2010, 41).
In der heutigen Zeit rücken die Themen Geschlecht, Gender und Sex immer mehr in die Mitte der Gesellschaft. Das zunehmende Bewusstsein spiegelt sich unter anderem in der Regenbogenflagge am Fenstersims, dem weltweit stattfindenden CSD1 oder dem Gendern im alltäglichen Sprach- und Schriftgebrauch wider. Es wird immer offensichtlicher, dass eine Geschlechtsidentität nicht mehr als etwas Eindeutiges, im Sinne von eindeutig männlich oder eindeutig weiblich, zu verstehen ist, sondern vielmehr als etwas sehr Komplexes, Vielschichtiges und Vielfältiges. Dies zeigt sich auch in der Trans*identität, bei der das empfundene
Geschlecht nicht mit dem zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Besonders deutlich wird diese Diskrepanz in der Adoleszenz, wenn sich während der Pubertät die sekundären Geschlechtsmerkmale entwickeln. Liegt eine solche Diskrepanz vor oder werden die Betroffenen von anderen nicht als ihr empfundenes Geschlecht wahrgenommen, kann es zu einem starken Leidensdruck kommen. Immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene berichten von
einem solchen Leiden und bezeichnen sich selbst als trans*. Es ist ein rapider Anstieg von trans*Jugendlichen zu verzeichnen, welcher oftmals im Zusammenhang mit einer zunehmenden Offenheit und Akzeptanz gegenüber Gendervarianten gesehen wird. Doch es gibt auch kritische Stimmen, die andere Erklärungen und Ursachen für diesen Wandel vermuten. In den
Medien werden sie mit Headlines wie „Es ist hipp, trans zu sein“ (Feddersen / Kutter 2022) oder „Transgender ist jetzt Mode“ (Krieger 2022) propagiert. So polarisierend diese Aussagen auf den ersten Blick erscheinen, weisen sie in erster Linie darauf hin, dass das Phänomen der Trans*identität noch nicht hinreichend verstanden wurde.
„Klar, ohne Emotionen geht das ja schlecht, nicht? Und das gehört nun mal zum Leben dazu.“ (Interview E2, Z. 378 f.) Diese Aussage, basierend auf der Interviewfrage, welchen Stellenwert die Expertin Emotionen im Beratungsprozess zuschreiben würde, zeigt sowohl die Allgegenwärtigkeit von Emotionen bei alltäglichen Angelegenheiten als auch in zwischenmenschlichen Begegnungen und damit eben auch in psychosozialen Beratungskontexten. Davon ausgehend ist es erstaunlich, dass Emotionen bis heute wissenschaftlich nur schwer definierbar sind (Glasenapp 2021, S. 107) und sowohl in der psychiatrischen, psychologischen als auch in der sozialarbeiterischen Beratungspraxis thematisch aufgrund ihrer Komplexität bevorzugt umgangen werden. Erst in den letzten Jahren kam es wissenschaftlich zu einer emotionalen Wende in den verschiedenen Disziplinen, die Emotionen und den Umgang mit diesen verstärkt in den Fokus von Beratungen gesetzt haben. (Vgl. Nicolaisen 2019, S. 9) Dieser jahrelang fehlende Bedarf empirischer Daten würde auch verdeutlichen, warum Emotionen bis heute in Beratungen immer noch aus der Problem- statt der Ressourcenperspektive betrachtet werden, obwohl sie aufgrund ihrer bedeutenden physischen, psychischen und sozialen Funktionen Potenzial besitzen, den Beratungsprozess und die Lösungsentwicklung positiv zu beeinflussen (vgl. Glasenapp 2021, S. 107).
Wer sich einen Überblick über das gegenwärtige Angebot an Verhütungsmethoden verschafft, gelangt schnell zu der Annahme, Schwangerschaftsverhütung sei größtenteils „Frauen*sache“. Denn die meisten der aktuell zugänglichen Verhütungsmethoden in Deutschland sind auf den gebärfähigen Körper ausgelegt. Ob Pille, Diaphragma, Hormonspirale, Dreimonatsspritze oder Vaginalring – sie alle und noch weitere Methoden richten sichan Frauen (Gnoth & Fehr, 2018; Goerke & Junginger, 2018). Für Männer sind zwar ebenfalls Verhütungsoptionen verfügbar, allerdings ist die Auswahl hier sehr begrenzt. Gerade einmal drei Methoden stehen zur Verfügung, von der eine irreversibel ist und eine andere kaum Verhütungsschutz bietet (Reynolds-Wright et al., 2021). Dabei sind Männer und Frauen, durch die nötige Verschmelzung von Samen- und Eizelle, gleichermaßen für die Zeugung von Kindern verantwortlich, was bedeutet, dass ein ausgeglichenes und gleichermaßen wirksames Angebot an empfängnisverhütenden Methoden angemessen wäre (Goerke & Junginger, 2018).