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Im Rahmen einer empirischen Studie werden die Gründe für die Aufnahme eines Studiums und für die Wahl des Studienfachs erfragt. Weiterhin wird ermittelt, welche Informationsquellen zur Entscheidungsfindung herangezogen werden, wie hoch die Entscheidungssicherheit und wie hoch die Zufriedenheit mit der Entscheidung ist. Schließlich wird erhoben, welche Erwartungen mit der späteren Berufsausübung verbunden werden. Ausgewählte Ergebnisse dieser Befragung von 108 Studierenden der Psychologie an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster (WWU) und von 185 Studierenden des Studiengangs Oecotrophologie an der FH Münster werden berichtet. Die Daten wurden im Wintersemester 2019/20 erhoben. Trotz der sehr unterschiedlichen Stichproben ist eine hohe Übereinstimmung in den Antworttendenzen festzustellen. Die Entscheidungen für Studienfach und Schwerpunkt werden eher spät getroffen. Auch Zufallsfaktoren spielen eine Rolle. Intrinsische Einflussfaktoren werden an erster Stelle genannt. Die Zufriedenheit mit der Entscheidung und die Entscheidungssicherheit sind bei den untersuchten Studiengängen hoch.
Nach mehrjähriger kontrovers geführter Diskussion wurde im November 2019 das neue Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Deutschland verabschiedet. Eine Vereinheitlichung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung wird damit erreicht. Auch werden die in der Weiterbildungsphase nach ihrem Studienabschluss befindlichen Personen finanziell bessergestellt als vorher, wenn auch nicht in dem geforderten Maße. In dem Ausbildungsreformgesetz sind zusätzlich weitreichende Veränderungen enthalten, die unter anderem die Berufsbezeichnung, die Ausbildungsinhalte und das berufliche Einsatzfeld betreffen: Die Berufsbezeichnung wird auf „Psychotherapeutin/Psychotherapeut“ verkürzt. Die Qualifizierung der Tätigkeit als „psychologisch“ wird gestrichen. Eine eindeutige Bezeichnung des Studienfachs fehlt im neuen Gesetz. Psychologische Institute können zwar weiterhin einen Studiengang anbieten, der Voraussetzung für die psychotherapeutische Approbation sein wird. Jedoch wird dies auch anderen Fakultäten ermöglicht. Zur Approbation führt eine Staatsprüfung parallel zum Studienabschluss. Sie wird erteilt, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine Fachkunde erlangt wurde, die erst in der Weiterbildungsphase im Anschluss an das Studium vermittelt wird. Das Berufsfeld der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird über die Ausübung der Heilkunde hinaus erweitert. Die Kernpunkte des novellierten Psychotherapeutengesetzes und der zugehörigen Approbationsordnung werden in dem Beitrag vorgestellt und kommentiert. Auf mögliche Konsequenzen für die Profession wird hingewiesen.