• Treffer 1 von 1
Zurück zur Trefferliste

Welchen Hintergrund und welche Konsequenzen hat die Änderung des Psychotherapeuten-Gesetzes (Wegfall des Zugangs von Sozialarbeiter*innen) in Bezug auf die kinder- und jugendtherapeutische Gesundheitsversorgung sowie auf die Soziale Arbeit?

  • In den letzten Jahren hat die Debatte in Bezug auf die Umstrukturierung der Psychotherapeutenausbildung zunehmend mehr Bedeutung erlangt. Mit Abschluss des Psychologie Studiums erhalten Absolvent*innen nach dem Psychotherapeutengesetz von 1999 (PsychThG) zunächst keine Approbation. Die Approbation wird erst nach einer Weiterbildung, wahlweise zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in oder zur Psychologischen Psychotherapeut*in erteilt. Mediziner*innen erhalten hingegen bereits mit Abschluss des Studiums die Approbation, die sie ebenfalls berechtigt in der psychotherapeutischen Versorgung tätig zu sein. Des Weiteren dürfen nach dem PsychThG von 1999 auch Sozialpädagog*innen in der psychotherapeutischen Versorgung arbeiten. Diese können an ihr Studium eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in anschließen und somit auch nach bestandener Prüfung als approbierte Psychotherapeut*innen arbeiten. Die Uneinheitlichkeit über die Abschlüsse und Zugangsweisen zur Psychotherapeutenausbildung stellt demnach eine strukturelle Herausforderung im Psychotherapeutengesetz dar.

Volltext Dateien herunterladen

  • Overmann_Jessica_1052358.pdf
    deu

    Zugriff nur innerhalb der FH Münster

Metadaten exportieren

Weitere Dienste

Metadaten
Verfasserangaben:Jessica Overmann
Betreuer:Andreas Siemes, Michaela Berghaus
Dokumentart:Bachelorarbeit
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):01.02.2023
Jahr der Erstveröffentlichung:2022
Betreiber des Publikationsservers:FH Münster - University of Applied Sciences
Titel verleihende Institution:FH Münster - University of Applied Sciences
Datum der Abschlussprüfung:25.03.2022
Datum der Freischaltung:02.02.2023
Freies Schlagwort / Tag:Approbation; Bologna Reform; Gesundheitsversorgung; Psychotherapeuten-Gesetz
Seitenzahl:138
Fachbereiche:Sozialwesen (SW)
Lizenz (Deutsch):License LogoEinfaches Nutzungsrecht