- Etwa alle 10 bis 15 Jahre überarbei ten viele öffentlich-rechtliche Ent- sorgungsträger grundlegend ihre Abfallgebührensatzungen. Auf Grund sich über die Jahre entwickelnder Rechtssprechungen sowie neuer ge- setzlicher Rahmenbedingungen sind die Satzungen entsprechend an- zupassen. Vor diesem Hintergrund und insbesondere auf Grund der Zu- kunftssicherung des ostholsteiner Abfallgebührenmodells (Stichwort: Demografie) wird der Zweckverband Ostholstein für sein Verantwortungsgebiet ab dem 01.01.2011 ein neues zukunftsweisendes und demografie sicheres Abfallgebührensystem umsetzen. Dies wurde von der Politik einstimmig beschlossen.
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| https://doi.org/10.25974/fhms-566 |
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