TY - JOUR A1 - Wiedebusch, Silvia A1 - Wehmöller, Anna A1 - Ziegler, Ralph A1 - Brewe, Frank A1 - Büsing, Susanne A1 - Lohmann, Anne T1 - Der Betreuungsbedarf von Kindern mit Typ-1-Diabetes in Kindertageseinrichtungen JF - Diabetologie und Stoffwechsel N2 - In einer Pilotstudie wurden 31 Erzieherinnen (Alter: MW = 41,4; sd = 11,2 Jahre; Berufserfahrung: MW = 18,6; sd = 11,5 Jahre) von 17 Kindern mit Typ-1-Diabetes (Alter: MW = 4,5; sd = 1,3 Jahre; Betreuungszeit pro Woche: MW = 29,8; sd = 8,9 Stunden) zur Betreuungssituation in der Kindertageseinrichtung befragt. Über 70 % der Erzieherinnen verfügten nach eigenen Angaben über ein grundlegendes Krankheits- und Therapiewissen und fühlten sich bei der Betreuung des Kindes „sicher“ (35,5 %) bzw. „eher sicher“ (51,6 %). An einer Diabetesschulung hatten 64,5 % der Befragten teilgenommen; 22,6 % äußerten Schulungsbedarf. Die Erzieherinnen führten beim betreuten Kind ein- bis mehrmals täglich Blutzuckerkontrollen durch (MW = 3,8; sd = 1,6) und verabreichten Insulin (MW = 2,7; sd = 1,6) oder unterstützten das Kind bei diesen Therapieaufgaben. 41,9 % der Erzieherinnen vertraten die Ansicht, dass ihre zeitlichen Ressourcen nicht ausreichen, um ein Kind mit Typ-1-Diabetes angemessen zu betreuen. Während der Betreuungszeit in der Kindertageseinrichtung hatten 64,5 % der Erzieherinnen mehrfach eine Hypo- oder Hyperglykämie des Kindes erlebt. Im Hinblick auf das Verhalten in kritischen Situationen, die Berechnung von BE/KE sowie die Berechnung der Insulindosis äußerte jeweils mehr als ein Viertel der Befragten weiteren Informationsbedarf und Angst vor Behandlungsfehlern. Die Zusammenarbeit mit den Eltern wurde positiv wahrgenommen. KW - Typ-1-Diabetes KW - Kindertageseinrichtungen KW - Inklusion Y1 - 2014 U6 - http://dx.doi.org/10.1055/S-0034-1385205 VL - 9 IS - 5 SP - 345 EP - 350 ER - TY - THES A1 - Schumacher, Svetlana T1 - "Du schon wieder!?" oder "Wer passt heute auf mich auf?" : Konzepte der Schulbegleitung im Vergleich KW - Inklusion KW - Schule KW - Behinderung KW - Eingliederungshilfe KW - Teilhabe Y1 - 2019 N1 - Diese Arbeit kann in der Bereichsbibliothek Hüfferstiftung (Sozialwesen) eingesehen werden. ER - TY - THES A1 - Schliephake, Christian T1 - Der inklusive Weltladen. Eine Konzeptarbeit über die Zusammenarbeit im Weltladen mit Menschen mit Behinderung N2 - Diese Arbeit kann in der Bereichsbibliothek Hüfferstiftung (Sozialwesen) eingesehen werden. KW - Erwachsenenbildung KW - Inklusion KW - Faire Handel KW - Nachhaltigkeit KW - Ehrenamt Y1 - 2018 ER - TY - THES A1 - Pancratius, Frauke T1 - Interdisziplinäre Beziehungsgestaltung in Zeiten der Digitalisierung am Beispiel schulischer Inklusion: Zwischen Informationsbedarf und Datenschutz N2 - Schulische Inklusion ist nicht mehr neu. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention im Mai 2009 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, das Recht auf Teilhabe für alle Menschen zu verwirklichen- auch im Bildungssektor. Da die konkrete Umsetzung durch die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland bei den Ländern liegt, existieren Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern (vgl. KMK 2010, S. 2). Durch Berücksichtigung in verschiedenen Erlassen, hat die Thematik der gemeinsamen Beschulung von Schüler*innen mit und ohne Behinderung sowie die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen, wie differenzierter Unterricht, Eingang in das Schulleben gefunden (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium 2022 (a), o.S.). Ziel ist der gewinnbringende Umgang mit Vielfalt. Um diesen zu erreichen ist es vollkommen obsolet, die Entwicklung inklusiver Schule monodisziplinär zu betrachten. Vielmehr muss es darum gehen, die Ausgestaltung der Strukturen unter kooperativen und somit auch interdisziplinären Gesichtspunkten zu betrachten. KW - Digitalisierung KW - Inklusion KW - Datenschutz KW - Schule Y1 - 2023 ER - TY - THES A1 - Müller, Laura T1 - Förderschulen. Der einzig richtige Ort für Menschen mit Trisomie 21 oder verpasste Inklusion? N2 - Im Durchschnitt kommen deutschlandweit von 670.000 Geburten jährlich 1.000 Kinder mit Trisomie 21, auch bekannt als das Down-Syndrom, zur Welt (vgl. Wilken 2020: 20). Laut Schätzungen leben etwa 600.000 Menschen mit diesem Krankheitsbild in Europa (vgl. ebd.). Wenn Kinder zur Welt kommen, stellt sich für jede Familie irgendwann die Frage, welchen Kindergarten und welche Schule das Kind eines Tages besuchen soll. So auch für Eltern von Kindern mit Trisomie 21. In Deutschland gibt es 2 übergeordnete Schulformen: die Regelschulen und die Förderschulen. In Förderschulen gibt es beispielsweise neben dem Unterricht verschiedene Therapieangebote, wie Ergo- oder Physiotherapie und Logopädie. Flächendeckend ist dies kein fester Bestandteil im Unterrichtsalltag einer Regelschule. Dadurch scheint die Bandbreite individueller Fördermöglichkeiten für Kinder mit Beeinträchtigung auf einer Förderschule größer zu sein. Doch ist es für jedes Kind mit Trisomie 21 die richtige Entscheidung, eine Förderschule zu besuchen? Ist es unvermeidbar und gerechtfertigt, dass Kinder mit Beeinträchtigung, in diesem Fall mit Down-Syndrom, separat von Kindern ohne Beeinträchtigung unterrichtet und gebildet werden oder ist es verpasste Inklusion? Die Fragestellung gibt bereits zu Beginn die Möglichkeit, diese zu beantworten und folgende These aufzustellen: da Kinder mit Trisomie 21 im Regelschulalltag wenig bis gar keine Präsenz aufweisen, kann von verpasster Inklusion gesprochen werden. Daher fokussiert sich diese Bachelorarbeit auf die detaillierte Herausarbeitung fundierter Ergebnisse auf dem Weg zur Beantwortung der Leitfrage. Sie begutachtet das Krankheitsbild Down-Syndrom, zeigt Unterschiede, Vor- und Nachteile von Förder- und Regelschulen auf und hinterfragt die oftmals vorherrschenden Vorurteile, die Menschen mit Trisomie 21 entgegengebracht werden. Gesetzliche Grundlagen werden aufgezeigt und Anregungen an Politik und Gesellschaft für ein inklusives System formuliert. Es werden primär Statistiken, Tabellen, Gesetzestexte und Schriften herangezogen, welche für die gesamte Bundesrepublik Deutschland repräsentabel sind. Jedoch vertritt jedes deutsche Bundesland ein eigenes, individuell auf das Schulsystem des Landes bezogene Schulgesetz. Um dennoch eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Thematik der schulischen Inklusion gewährleisten zu können, wird in dieser Arbeit zusätzlich auf das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Die Regelschulen werden im Verlauf dieser Arbeit ebenfalls als allgemeinbildende Schulen und allgemeine Schulen bezeichnet. Die Bezeichnungen Behinderung und Beeinträchtigung werden oft synonym verwendet. Im Zuge dieser Arbeit wird der Terminus Beeinträchtigung verwendet werden. Es wird sich an der Präambel der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert, in der es heißt, „[…], dass Behinderung aus der Wechsel-wirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern“ (Präambel Satz e UN-BRK). Demnach hat ein Mensch eine Beeinträchtigung und wird durch Umwelteinflüsse an einer chancengleichen Gesellschaftsteilhabe behindert. Diese Arbeit ist theoriebasiert geschrieben und ist ausschließlich auf theoretisch fundierten Grundlagen aufgebaut. KW - Trisonomie 21 KW - Inklusion KW - Förderschule KW - Bildung KW - Down-Syndrom Y1 - 2023 ER - TY - THES A1 - Lödding, Annemarie T1 - Wahl des schulischen Förderschwerpunkts bei Kindern mit ASS in NRW N2 - Diese Arbeit kann in der Bereichsbibliothek Hüfferstiftung (Sozialwesen) eingesehen werden. KW - Inklusion KW - Autismus KW - Behinderung KW - Schule KW - Entwicklungsstörungen Y1 - 2018 ER - TY - THES A1 - Lammers, Katharina A1 - Wuttke, Jan T1 - Berufliche Inklusion als Herausforderung für Unternehmen: Eine qualitative Untersuchung der Unternehmenssicht auf das Budget für Arbeit ‒ Ein Instrument zur Gestaltung von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt N2 - In den letzten zwei Jahrzehnten erfolgte ein Wandel in der Gesellschaft und der Sozialpolitik, weg von einer Haltung der fremdbestimmten Fürsorge für Menschen mit Beeinträchtigung hin zur Förderung von Selbstbestimmung, Teilhabe und Chancengleichheit. Inklusion als Vision beinhaltet, den Anspruch Heterogenität und Vielfalt der Gesellschaft als normal anzuerkennen und somit den Umgang mit Minderheiten neu zu gestalten. KW - Inklusion KW - Unternehmen KW - Arbeitsgesellschaft KW - Behinderung Y1 - 2022 ER - TY - THES A1 - Küdde, Lisa T1 - Kulturelle Bildung und Diversity. Sozialraumorientierte kulturelle Teilhabe durch freiwilliges Engagement N2 - Diese Arbeit kann in der Bereichsbibliothek Hüfferstiftung (Sozialwesen) eingesehen werden. KW - Erkrankung KW - Diskriminierung KW - Inklusion KW - Förderung KW - Vielfalt Y1 - 2016 ER - TY - THES A1 - Kübler, Katharina T1 - Experienced-Involvement als Maßnahme der Eingliederungshilfe im Rahmen des persönlichen Budgets N2 - Diese Arbeit kann in der Bereichsbibliothek Hüfferstiftung (Sozialwesen) eingesehen werden. KW - Inklusion KW - Psychiatrie KW - Erkrankung KW - Berufstätigkeit Y1 - 2015 ER - TY - THES A1 - Klute-Mähler, Lena T1 - Inwiefern werden trans* Frauen in der Angebotsgestaltung von Frauenhäusern inkludiert? N2 - Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht, inwiefern Frauenhäuser in ihrer Angebotsgestaltung trans* Frauen inkludieren. Dazu wird in einer Webseitenanalyse ermittelt, inwieweit Frauenhäuser in Deutschland auf ihrer Webseite trans* Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, ansprechen und eine Aufnahme anbieten. Darüber hinaus werden Interviews mit Fachkräften aus Frauenhäusern, die laut ihrer Webseite trans* Frauen aufnehmen, zur Umsetzung ihrer Hilfsangebote für trans* Frauen geführt und qualitativ ausgewertet. Die Webseitenanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass 24 von 346 Frauenhäusern in Deutschland, die einen Anteil von knapp 7% darstellen, trans* Frauen auf ihren Webseiten ansprechen und somit eine Aufnahme anbieten. Ein flächendeckendes Angebot für trans* Frauen ist somit nicht vorhanden. Insbesondere im ländlichen Raum haben von häuslicher Gewalt betroffene trans* Frauen meist keinen Zugang zu einem Frauenhaus in ihrer Nähe. Die Aussagen der interviewten Fachkräfte weisen darauf hin, dass Frauenhäusern die Inklusion von trans* Frauen in Kooperation mit Community-basierten Fachberatungsstellen sehr gut gelingen kann. Da bereits Erfahrungen in der Aufnahme einer vielfältigen Klientel vorliegen und die Kernkompetenz im Bereich häusliche Gewalt auch für betroffene trans* Frauen eingesetzt werden kann, sehen sich die Fachkräfte in der Lage, den Öffnungsprozess für trans* Frauen erfolgreich zu bewältigen. Um besondere Bedarfe von trans* Frauen decken zu können, lassen sich die Frauenhaus-Teams von Fachberatungsstellen unterstützen. Als wesentliche Voraussetzung für die Inklusion von trans* Frauen wird die Möglichkeit zur Unterbringung in kompletten Wohneinheiten angesehen. KW - Trans* KW - Frauenhaus KW - Inklusion KW - Gewalt KW - Geschlecht Y1 - 2023 ER -