TY - THES A1 - Müller, Laura T1 - Förderschulen. Der einzig richtige Ort für Menschen mit Trisomie 21 oder verpasste Inklusion? N2 - Im Durchschnitt kommen deutschlandweit von 670.000 Geburten jährlich 1.000 Kinder mit Trisomie 21, auch bekannt als das Down-Syndrom, zur Welt (vgl. Wilken 2020: 20). Laut Schätzungen leben etwa 600.000 Menschen mit diesem Krankheitsbild in Europa (vgl. ebd.). Wenn Kinder zur Welt kommen, stellt sich für jede Familie irgendwann die Frage, welchen Kindergarten und welche Schule das Kind eines Tages besuchen soll. So auch für Eltern von Kindern mit Trisomie 21. In Deutschland gibt es 2 übergeordnete Schulformen: die Regelschulen und die Förderschulen. In Förderschulen gibt es beispielsweise neben dem Unterricht verschiedene Therapieangebote, wie Ergo- oder Physiotherapie und Logopädie. Flächendeckend ist dies kein fester Bestandteil im Unterrichtsalltag einer Regelschule. Dadurch scheint die Bandbreite individueller Fördermöglichkeiten für Kinder mit Beeinträchtigung auf einer Förderschule größer zu sein. Doch ist es für jedes Kind mit Trisomie 21 die richtige Entscheidung, eine Förderschule zu besuchen? Ist es unvermeidbar und gerechtfertigt, dass Kinder mit Beeinträchtigung, in diesem Fall mit Down-Syndrom, separat von Kindern ohne Beeinträchtigung unterrichtet und gebildet werden oder ist es verpasste Inklusion? Die Fragestellung gibt bereits zu Beginn die Möglichkeit, diese zu beantworten und folgende These aufzustellen: da Kinder mit Trisomie 21 im Regelschulalltag wenig bis gar keine Präsenz aufweisen, kann von verpasster Inklusion gesprochen werden. Daher fokussiert sich diese Bachelorarbeit auf die detaillierte Herausarbeitung fundierter Ergebnisse auf dem Weg zur Beantwortung der Leitfrage. Sie begutachtet das Krankheitsbild Down-Syndrom, zeigt Unterschiede, Vor- und Nachteile von Förder- und Regelschulen auf und hinterfragt die oftmals vorherrschenden Vorurteile, die Menschen mit Trisomie 21 entgegengebracht werden. Gesetzliche Grundlagen werden aufgezeigt und Anregungen an Politik und Gesellschaft für ein inklusives System formuliert. Es werden primär Statistiken, Tabellen, Gesetzestexte und Schriften herangezogen, welche für die gesamte Bundesrepublik Deutschland repräsentabel sind. Jedoch vertritt jedes deutsche Bundesland ein eigenes, individuell auf das Schulsystem des Landes bezogene Schulgesetz. Um dennoch eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Thematik der schulischen Inklusion gewährleisten zu können, wird in dieser Arbeit zusätzlich auf das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Die Regelschulen werden im Verlauf dieser Arbeit ebenfalls als allgemeinbildende Schulen und allgemeine Schulen bezeichnet. Die Bezeichnungen Behinderung und Beeinträchtigung werden oft synonym verwendet. Im Zuge dieser Arbeit wird der Terminus Beeinträchtigung verwendet werden. Es wird sich an der Präambel der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert, in der es heißt, „[…], dass Behinderung aus der Wechsel-wirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern“ (Präambel Satz e UN-BRK). Demnach hat ein Mensch eine Beeinträchtigung und wird durch Umwelteinflüsse an einer chancengleichen Gesellschaftsteilhabe behindert. Diese Arbeit ist theoriebasiert geschrieben und ist ausschließlich auf theoretisch fundierten Grundlagen aufgebaut. KW - Trisonomie 21 KW - Inklusion KW - Förderschule KW - Bildung KW - Down-Syndrom Y1 - 2023 ER - TY - THES A1 - Rasche, Manon T1 - Zwischen Verständnis und Vorurteilen: Erfahrungen von inter* und trans* Personen in Beratung und Therapie N2 - Im Rahmen einer Online-Umfrage haben N = 192 bzw. N= 176 Proband*innen Angaben zu hilfreichen bzw. schädlichen Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften von Therapierenden und Beratenden gemacht, da dieser in der Gestaltung einer therapeutischen Beziehung eine wichtige Rolle spielen. Es soll herausgestellt werden, welche spezifischen Bedarfe trans* und inter* Personen in einer therapeutischen Beziehung haben, welche Umgangsformen sie derzeit noch erleben und welche Handlungsoptionen sich daraus für die Soziale Arbeit ergeben. Mithilfe einer quantitativen Inhaltsanalyse wurden die Antworten der beiden offenen Fragen analysiert. Hauptsächlich wurden Verhaltensweisen und Eigenschaften genannt, die Aufgeschlossenheit gegenüber den Klient*innen zeigen. Neben unspezifischem Verhalten als zweithäufigste Nennung wurden eine klient*innenzentrierte Therapiegestaltung sowie queerspezifische Erfahrung und aktive Akzeptanz benannt. Wenige haben keine hilfreichen Erfahrungen gemacht. Ein großer Teil der Befragten gab bei der Frage nach schädlichen Erlebnissen an, dass keine stattgefunden haben. Verbale oder non-verbale Ablehnung sowie Übergriffigkeit wurden am häufigsten als schädliche Verhaltensweise benannt. Eine unzufriedene Therapiegestaltung sowie normatives Denken und fehlendes Wissen über die Lebenswelt ihrer Klient*innen folgten. Die Verhaltensweisen und Eigenschaften der Befragten decken sich größtenteils mit Handlungsempfehlungen in der Literatur, lassen jedoch auch noch Wissenslücken erkennen. Für diese wurden bereits erste Vorschläge für weitergehende Forschung gegeben sowie Ideen für Angebote der Sozialen Arbeit gegeben. KW - Transgeschlechtlichkeit KW - Geschlecht KW - Intergeschlechtlichkeit KW - Therapie KW - Diskriminierung Y1 - 2023 ER - TY - THES A1 - Rüschemeyer, Moritz T1 - Medizinische Untersuchungen zur Bestimmung des physiologischen Alters junger Geflüchteter als Entscheidungsgrundlage für die Partizipation am deutschen Jugendhilfesystem: Eine Beurteilung aus adoleszenztheoretischer Perspektive Vera Kings unter besonderer Berücksichtigung des Aspekts der Migration N2 - Der für die Kinder- und Jugendhilfe einschlägige Rechtstext in Deutschland ist das SGB VIII. Es definiert die Aufgaben und Pflichten privater und öffentlicher Träger sowie die Zielgruppe, für die diese Aufgaben zu erbringen und gegenüber denen diese Pflichten einzuhalten sind. Nach der aktuellen Definition unterscheidet das SGB VIII zwischen Kindern (0-14 Jahre), Jugendlichen (15-18 Jahre) und jungen Erwachsenen (18-21 Jahre). Zudem richten sich einzelne Angebote, etwa in Form der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), an sog. Junge Menschen, die alle vorigen Alterskategorien beinhalten und darüber hinausgehen (0-27 Jahre) (vgl. Hansbauer/Merchel/Schone 2020, S. 42). Hierbei ist es nicht nennenswert, ob es sich bei den jungen Menschen um deutsche Staatsangehörige oder Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit wie z. B. Flüchtlinge handelt. Es „besteht Anspruch auf eine solche Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet sowie notwendig ist. Dies gilt auch uneingeschränkt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.“ (Macsenaere/Hermann 2018, S. 12) KW - Geflüchtete KW - Migration KW - Adoleszenz KW - Integration KW - Recht Y1 - 2023 ER - TY - THES A1 - Schallnus, Luca T1 - Lebensweltorientierte Führung in Organisationen der Sozialen Arbeit unter Berücksichtigung des Fachkräfteengpasses N2 - "Inwiefern kann die Theorie der Lebensweltorientierten Sozialen Arbeit nach Hans Tiersch auf das Verhalten von Führungskräften in Organisationen der Sozialen Arbeit angewandt werden und unter Berücksichtigung der Mitarbeiter*innenzufriedenheit zur Verringerung des Fachkräfteengpasses beitragen?" KW - Fachkräftemangel KW - Führungskraft KW - Führungskonzeption KW - Lebensweltorientierung KW - Mitarbeiterzufriedenheit Y1 - 2023 ER - TY - THES A1 - Schurmann, Anica T1 - Who Cares? - Selbstfürsorgliches Handeln in Sozialer Arbeit im Spannungsfeld zwischen Individuum und Organisation N2 - Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, in wessen Zuständigkeits und Verantwortungsbreich selbstfürsorgliches Handeln in Sozialer Arbeit fällt? KW - Selbstfürsorge KW - selbstfürsorgliches Handeln KW - Verantwortung KW - Stressbewältigung KW - Beruf Y1 - 2023 ER -