TY - JOUR A1 - Krieg, Christa Maria A1 - Gardemann, Joachim T1 - A record of morbidity and medical request profiles in international humanitarian aid, taking the earthquake in BAM in Iran in 2003 as an example T1 - Opgedane ervaringen met een morbiditeitsregistratiesysteem na deaardbeving in Bam, Iran, 2003 JF - Nederlands Militair Geneeskundig Tijdschrift / Netherlands Military Medical Review N2 - A record of morbidity and medical request profiles in international humanitarian aid, taking the earthquake in BAM in Iran in 2003 as an example Objective: With the humanitarian work of the International Red Cross after the earthquake in BAM, Iran, it should be noted that international and national cooperation is possible according to recognised standards and concepts, and therefore morbidity records can be included uniformly in the context of day to day work even in post disaster situations. The data ascertained show changes in the disease spectrum. Basic health provision according to the primary health care concept has priority in the post disaster response (> 6 days) of the earthquake compared to more surgically oriented medical acute aid from abroad. Material and methodology: In the international consensus conference at the beginning of January 2004, uniform morbidity recording was fixed to simple standardised case definitions. The recording of traumatic, infectious and non-infectious diseases was carried out during the routine work in the out-patient facilities of the emergency response units of January 3 to 31, 2004 . Examination was according to the following indicators: Proportional morbidities, sum of the proportional morbidities. Results and discussion: 16677 new cases were included in the complete examination time period. The health facility rate only gradually increased. Temporal fluctuations in the numbers treated may be caused by secondary care of the injured, by a possible lack of accessibility (transport problems) or an increased acceptance of facilities. A written specification of the case definitions was not carried out in BAM, and so a comparison is not possible for recorded morbidities at the same time, and consistency cannot be reached for some of the data. Nine diagnoses/categories cover 98.68% of the consultations in the complete time period. Non-traumatic health problems predominate for the whole of the month. The category "others" is too high with 57.94%. Therefore, it may be assumed that certain diagnoses were overestimated, underestimated or not recognised. Vulnerable groups (children, women, the old), were not completely included. Conclusion: Standards and guidelines for health care in humanitarian aid exist, and are of help during planning, decision finding, execution and communication. Data acquisition instruments (registering books and patient files) should be developed and standardised by national and international humanitarian groups. The recording of morbidity is a simple instrument in the context of out-patient facilities with valuable information for further work during catastrophes. KW - Katastrophenmedizin KW - Erdbeben KW - Epidemiologie KW - Iran KW - earthquake KW - disaster KW - epidemiology Y1 - 2009 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:836-opus-4522 SN - 0369-4844 VL - 62 SP - 180 EP - 187 PB - Director of Military Health Care CY - The Hague ER - TY - CHAP A1 - Gardemann, Joachim T1 - Daseinsvorsorge und Nothilfe bei Flüchtlingsbewegungen T2 - Schutzkommission beim Bundesminister des Inneren (Hrsg.) Katastrophenmedizin; Leitfaden für die ärztliche Versorgung im Katastrophenfall N2 - Zwar ist seit nunmehr 20 Jahren von direkten kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr auszugehen, dennoch könnten natürliche, technische oder terroristische Schadensereignisse auch hierzulande kaum steuerbare Fluchtbewegungen auslösen. Für die Organisation und Praxis der Nothilfeleistung und Daseinssicherung wäre zunächst eine sorgfältige völkerrechtliche Einschätzung der Situation unverzichtbar. Bei einer reinen Binnenmigration bleiben die nationalen Ordnungsbehörden federführend, während bei jeder grenzüberschreitenden Flüchtlingsbewegung die Vereinten Nationen und ihre Fachbehörden (UNHCR, WHO, OCHA) hinzutreten und die internationale Koordination der Hilfeleistung übernehmen könnten oder diese im Falle zusammengebrochener Staatsstrukturen (failing state) übernehmen müssen. Besonders dem United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) kommt bei der internationalen humanitären Nothilfe eine federführende Rolle zu (OCHA 2009). Auch ein Land wie Deutschland, das sich in Fragen der internationalen Soforthilfe bislang eigentlich nur als ein Geberland definiert, würde im Falle einer großen Katastrophe und Fluchtbewegung natürlich auf die sofortige Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft rechnen können, wie sie beispielsweise nach dem verheerenden Erdbeben im iranischen Bam 2003 oder nach der Tsunamikatastrophe von 2004 geleistet wurde. Jede ausländische medizinische Hilfeleistung hat sich an den lokal üblichen und vorgeschriebenen Therapiestandards zu orientieren, internationale Organisationen haben lokal herrschendes Gesundheitsrecht zu respektieren. Erst bei Fehlen angemessener nationaler Regelungen oder bei einem vollkommenen Zusammenbruch nationaler Ordnungsstrukturen werden die Standards der WHO oder des Sphere-Projekts zugrunde gelegt (Sphere 2004). Auch ein traditionelles "Geberland" wie Deutschland würde im Falle einer großen Katastrophe natürlich mit der sofortigen Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft rechnen können! Die Erfahrung der ungenügend koordinierten internationalen Hilfe im afrikanischen Zwischenseengebiet nach dem Genozid in Ruanda hatte zur Intensivierung der Bemühungen namhafter international tätiger Hilfsorganisationen um Zusammenarbeit und Qualität geführt. Mit der Gründung des Sphere-Projekts wurde 1997 ein verbindlicher Rahmen normativer und technischer Standards für die internationale Nothilfe geschaffen. Zu den hier niedergelegten ethischen Fundamenten der Nothilfe zählen die völkerrechtlichen Grundsätze der Neutralität und Unparteilichkeit, die Verpflichtung zur Koordination aller Hilfsmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse und Kompetenzen der Betroffenen sowie hinsichtlich der Langzeitwirkungen auf die Lebensbedingungen und die künftigen Notfallressourcen der Hilfsempfänger (Sphere 2004). Technische Leitlinien der Daseins- und Gesundheitsfürsorge in Katastrophen werden daneben kontinuierlich von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und den Vereinten Nationen online auf den Seiten "reliefweb" und "health library for disasters" veröffentlicht (OCHA 2009, WHO/PAHO, 2009). Für Fragen zu Daseinsvorsorge und Nothilfe bei Flüchtlingsbewegungen sollten die Verantwortlichen der Gefahrenabwehr die Auslandsdelegierten der internationalen Hilfsorganisationen mit ihren umfangreichen Realerfahrungen zu Rate ziehen. KW - Katastrophenschutz KW - Flüchtling KW - Genfer Flüchtlingskonvention KW - Deutschland / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Y1 - 2009 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:836-opus-4534 SP - 348 EP - 363 PB - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe CY - Bonn ER - TY - JOUR A1 - Gardemann, Joachim A1 - Moch, Thomas A1 - Munz, Richard T1 - Nach dem Erdbeben im Iran: "Alltagsmedizin" hat Vorrang. Daten der Rotkreuz- und Rothalbmondföderation zufolge ist die chirurgische Akuthilfe am Katastrophenort weniger gefragt JF - Deutsches Ärzteblatt N2 - Ein verheerendes Erdbeben zerstörte am 26. Dezember 2003 die südiranische Stadt Bam und forderte über 36000 Menschenleben. Unter Beteiligung von dreizehn freiwilligen Helfern des Deutschen Roten Kreuzes stellte die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondföderation die vollkommen vernichtete medizinische Infrastruktur im Erdbebengebiet für die verbliebene Bevölkerung sicher. Das System schnell einsetzbarer mobiler Gesundheitseinrichtungen (Emergency Response Units) der Rotkreuzbewegung bewährte sich auch in Bam wieder. Erstmals gelang es hierbei, auch in der Akutphase der Katastrophe ein einheitliches und für alle Organisationen verbindliches tägliches Berichtswesen durchzusetzen. Die hiermit erhobenen Fallzahlen belegen für die humanitäre Hilfe auch in einem Erdbebengebiet erneut die überragende Bedeutung der Basisgesundheitsversorgung im Sinne des Primary-Health-Care-Konzeptes gegenüber einer eher chirurgisch orientierten medizinischen Akuthilfe aus dem Ausland. N2 - On December 26th, 2003, a devastating earthquake destroyed the town of Bam in southern Iran, killing at least 36000 humans. The International Federation of Red Cross and Red Crescent Societies, including thirteen volunteers of the German Red Cross, replaced the totally annihilated medical infrastructure for the remaining population in the region. As before, the system of the rapidly deployable Emergency Response Units of the Red Cross demonstrated its practical usefulness also in Bam. For the first time a compulsory standardized health reporting system on a daily base was introduced. The reported incidence data clearly indicate for an earthquake-affected region the very importance of primary health care activities in comparison with imported surgical care and facilities. Y1 - 2009 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:836-opus-4544 VL - 102 IS - 7 SP - A410 EP - A412 PB - Deutscher Ärzte-Verlag ER - TY - RPRT A1 - Gardemann, Joachim T1 - Schutzzeichen im bewaffneten Konflikt N2 - Am 8. Dezember 2005 nahmen die Unterzeichnerstaaten der Genfer Abkommen (GA) in einem dritten Zusatzprotokoll (ZP III) gemäß dem Vorschlag der gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Frage der Embleme den roten Kristall als zusätzliches Schutzzeichen neben rotem Kreuz und rotem Halbmond an. Die gemeinsame Arbeitsgruppe zur Frage der Embleme hatte sich im April 2000 in Genf nach einem Entschluss der 27. Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes vom 6. November 1999 erstmals versammelt und schon bald als besondere Gefahren die Entzweiung der weltweiten Rotkreuzbewegung und die inflationäre Ausbreitung jeweils nationaler Symbole als Schutzzeichen mit zunehmend erschwerter Unverkennbarkeit im Felde herausgestellt. Schutzzeichen für die Verwundetenpflege im Krieg waren schon lange vor Henry Dunants wegweisenden Aufrufen gebräuchlich. So beschreibt er selber in seinem Buch "Eine Erinnerung an Solferino" 1862 eine schwarze Fahne als traditionelles europäisches Schutzzeichen der Verbandplätze. Bei jeder Betrachtung der armeespezifischen Kennzeichen vor 1864 darf aber nicht vergessen werden, dass diese Feldzeichen ausschließlich den eigenen Soldaten zur Orientierung im Felde dienten und eine organisierte Verwundetenfürsorge des Gegners vor 1864 normalerweise kaum vorkam. Zwar gab es sicherlich immer wieder die von Henry Dunant beschriebene gegenseitige stillschweigende Übereinkunft zur Schonung derart gekennzeichneter Bereiche, von einer universellen Schutzzeichenwirkung im Sinne des heutigen humanitären Völkerrechts konnte damals aber noch nicht die Rede sein. Die Erkennbarkeit der Kennzeichen und Schutzzeichen im Gefecht stellt neben dem Freisein von politischen und religiösen Konnotationen eine Eigenschaft dar, an die höchste Ansprüche zu stellen sind. Die Entscheidung für das rote Kreuz auf weißem Grund als universelles Schutzzeichen fiel im Jahr 1863. Das "Komitee der Fünf", bestehend aus General Henri Dufour, Gustave Moynier, Dr. Théodor Maunoir, Dr. Louis Appia und Henry Dunant traf sich in Genf am 17. Februar 1863 zur Vorbereitung eines Beitrages der Gesellschaft für öffentliche Wohlfahrt für den im September in Berlin geplanten internationalen Wohlfahrtskongress. General Dufour als erfahrener Soldat machte dem Komitee der Fünf den Vorschlag der Schaffung eines "... unverkennbaren Abzeichens, einer Uniform oder eines Armbandes... als eines universellen Schutzzeichens." An diesem Tag wurde über die Form des Schutzzeichens jedoch nicht entschieden. Am 17. März 1863 traf sich das Komitee der Fünf erneut in Genf und institutionalisierte sich als "Internationales Komitee zur Unterstützung für die Verwundeten in Kriegszeiten". Auf Einladung des Schweizerischen Bundesrates trat im August 1864 in Genf eine diplomatische Konferenz mit bevollmächtigten Vertretern aus 15 Staaten zusammen. Diese Konferenz beriet und erarbeitete eine "Konvention, die Linderung des Loses der im Felddienste verwundeten Militärpersonen betreffend", die am 22. August 1864 unterzeichnet wurde und als "erste Genfer Konvention von 1864" in die Geschichte eingegangen ist. In Art. 7 dieser ersten Genfer Konvention von 1864 wurde erstmals völkerrechtlich verbindlich festgelegt: "Die Fahne und die Armbinde sollen ein rotes Kreuz auf weißem Grund tragen." Das rote Kreuz auf weißem Grund ist zweifellos eine der bahnbrechenden universellen kulturellen Errungenschaften der Menschheit. Es ist das weltweite Zeichen wahren Menschentums und als solches frei von jeder Parteinahme. Unter dem roten Kreuz auf weißem Grund haben seit 1864 weltweit zahllose Menschen in Not Schutz und Hilfe gesucht und erfahren. Die Schaffung eines universellen Schutzzeichens neben der Idee der Neutralisierung der Verwundeten und ihrer Helfer sowie der Unparteilichkeit der Hilfeleistung ist als die überragende historische Leistung Henry Dunants zu werten. Das rote Kreuz auf weißem Grund erlitt somit trotz aller diplomatischer und völkerrechtlicher Umsicht einen kontinuierlichen Umdeutungsprozess in die Richtung eines christlich konnotierten Symbols, obwohl die Beispiele des mathematischen Pluszeichens und des japanischen Roten Kreuzes eindrucksvolle Belege für eine vollkommen unemotionale Verwendung des Kreuzzeichens in nichtchristlichen Kulturen darstellen. Die Einführung des roten Kristalls als zusätzliches Schutzzeichen zum Gebrauch in Staaten, die das rote Kreuz oder den roten Halbmond nicht zu führen gedenken, ist als folgerichtige Konsequenz aus den langjährigen Schutzzeichenkontroversen zu sehen. Dem roten Kristall ist zu wünschen, dass er die gleiche Verbreitung und Achtung als edles Emblem wahren Menschentums erfährt wie die bisher völkerrechtlich vereinbarten Schutzzeichen. KW - Humanitäres Völkerrecht KW - Genfer Konventionen KW - Schutzzeichen KW - Rotes Kreuz Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:836-opus-4555 PB - FH Münster ER - TY - RPRT A1 - Gardemann, Joachim T1 - Primary Health Care in Complex Humanitarian Emergencies: Rwanda and Kosovo Experiences and Their Implications for Public Health Training T2 - Croatian Medical Journal N2 - In a complex humanitarian emergency, a catastrophic breakdown of political, economic, and social systems, often accompanied by violence, contributes to long-lasting dependency of the affected communities on external service. Relief systems such as the Emergency Response Units of the International Federation of Red Cross and Red Crescent Societies have served as a sound foundation of field work in humanitarian emergencies. The experiences gained in 1994 and 1999 in the Rwanda and Kosovo emergencies clearly point to the need for individual adjustments of therapeutic standards to preexisting morbidity and health care levels within the affected population. In complex emergencies, public health activities have been shown to promote peace, prevent violence, and reconcile former enemies. In all public health training for domestic or foreign service, a truly democratic and multiprofessional approach will serve as good pattern for field work. Beyond the technical and scientific skills required in the profession, however, political, ethical, and communicative competences are critical in humanitarian assistance. Because of the manifold imperatives of further public health education for emergency assistance, a humanitarian assistance competence training center is proposed. By definition, competence training centers focus on the core competences required to meet future needs, are client-oriented, connect regional and international networks, rely on their own system of quality control and maintain a cooperative management of knowledge. Public health focusing on complex humanitarian emergencies will have to act in prevention not only of diseases and impairments but of political tension and hatred as well. KW - Nothilfe KW - Katastrophe KW - Kosovo KW - Ruanda KW - primary health care Y1 - 2002 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:836-opus-4561 VL - 43 IS - 2 SP - 148 EP - 155 PB - University of Zagreb, School of Medicine ER - TY - CHAP A1 - Gardemann, Joachim T1 - Katastrophenschutz im Inland: Bedeutung der Pflege T2 - Verband der Schwesternschaften vom Roten Kreuz e.V., Bundeskongress Berlin, 31.05.2007 N2 - Die Befähigung Pflegender zu Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen ist als Ziel der Pflegeausbildung erstmals seit dem Jahr 2003 ausdrücklich und verbindlich vorgegeben worden. Allerdings haben die unterschiedlichen landesrechtlichen Umsetzungen bislang noch keine einheitlichen curricularen Planungen zugelassen. Sowohl im landesrechtlich geregelten Katastrophenschutz (für den Fall von technischen oder Naturkatastrophen) als auch im bundesrechtlich festgelegten Zivilschutz (für den Fall von bewaffneten Konflikten) hat die pflegerische Betreuung von Opfern und Betroffenen jedenfalls eine sehr hohe Priorität. Der Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. erscheint in diesem Zusammenhang in besonderer Weise aufgerufen und geeignet, die Befähigung Pflegender zu Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen sowohl in der Pflegeausbildung, als auch in der Fort- und Weiterbildung zu gestalten und zu verbreiten, und zwar aufgrund der besonderen satzungsgemäßen Verpflichtungen des Deutschen Roten Kreuzes mit seiner Anerkennung als nationale Hilfsgesellschaft durch öffentlich-rechtlichen Hoheitsakt der Bundesregierung, aufgrund der einzigartigen Stellung des Roten Kreuzes mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) als Völkerrechtssubjekt im bewaffneten Konflikt und aufgrund der einzigartigen Erfahrungen und herausragenden Professionalität des Deutschen Roten Kreuzes im Bereich nationaler und internationaler Nothilfe. KW - Krankenpflege KW - Deutschland / Krankenpflegegesetz KW - Katastrophenschutz KW - Schwesternschaft Y1 - 2007 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:836-opus-4576 PB - FH Münster ER - TY - CHAP A1 - Gardemann, Joachim T1 - Begutachtung von erkrankten Flüchtlingen zur Frage ihrer Krankheit als Abschiebehindernis T2 - Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Hrsg.) Gesundheit und Integration - Ein Handbuch für Modelle guter Praxis N2 - Anliegen dieser kurzen Darstellung ist es, Hinweise für eine professio¬nelle Begutachtung von erkrankten Flüchtlingen zur Frage ihrer Krankheit als Abschiebehindernis zu liefern. So ist letztendlich auch den Flüchtlingen selber gedient, denn offensichtlich philanthropisch motivierte, dabei aber parteiische und unprofessionelle Zeug¬nisse schaden auch ihnen mehr als dass sie nützen. Auch angesichts und trotz der bekannten und beklagten Tendenzen zur Instrumentalisierung ist jede Ärztin und jeder Arzt verpflichtet, auf Anforderung ein korrektes Gutachten zu erstellen. Leider werden aber aus unserer Sicht in der ärztlichen Ausbildung während des Studiums und in der Weiterbildung in der Klinik nach wie vor kaum hinreichende Kenntnisse für diese verantwortungsvollen ärztlichen Aufgaben vermittelt; nicht nur ärztliche Sachkompetenz ist bei der Begutachtung gefordert, sondern auch ein selbstkritisches Bewusstsein für die Möglichkeiten und Grenzen des ärztlichen Gutachters und schließlich auch die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen und der aktuellen Rechtspraxis. In den letzten Jahren sind von gutachtenden Arbeitskreisen in Deutschland und der Schweiz daher Handreichungen und Leitlinien erarbeitet worden, die die Qualität der Begutachtung von Flüchtlingen nach dem Ausländerrecht und Aufenthaltsgesetz sichern und weiter verbessern können. Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:836-opus-4589 SP - 44 EP - 53 PB - Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration ER - TY - CHAP A1 - Gardemann, Joachim A1 - Mohn, Rainer T1 - Trinkwasserversorgung, Sanitärmaßnahmen und Hygiene bei Katastrophen und Kriegen. Vorsorge und Nothilfemaßnahmen T2 - Betrifft: Wasser: EZ trifft Wissenschaft Wasser und Gesundheit. Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, Eschborn N2 - Unter humanitärer Soforthilfe oder Nothilfe werden kurzfristige Maßnahmen zusammengefasst, die eine akute Unterversorgung im Bereich der Infrastruktur oder auf medizinischem Gebiet überbrücken sollen. Primäre Maßnahmen der Soforthilfe bestehen in der Sicherstellung von Trinkwasserversorgung, Ernährung, Hygiene, Unterbringung und Gesundheitsversorgung vor dem Hintergrund völkerrechtlicher und humanitärer Standards. Der Begriff der Katastrophe oder des Disasters wird in diesem Zusammenhang von einem Großschadensereignis durch eine schwerwiegende Beeinträchtigung oder Zerstörung lokaler Hilfsstrukturen abgegrenzt. Unterschieden wird hierbei zwischen Naturkatastrophen und menschlich verursachten Katastrophen, welche wiederum als technische oder Gewaltkatastrophen auftreten. Ein besonders im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten gleichzeitiges Auftreten von natürlicher, technischer und Gewaltkatastrophe wird als komplexe Katastrophe bezeichnet. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben verdeutlicht, dass die früher klare Unterscheidung zwischen natürlichen und menschengemachten Katastrophen nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. Aus Naturereignissen werden erst durch die Anwesenheit von Menschen Naturkatastrophen und Naturphänomene wie Erdbeben und Überschwemmungen entfalten ihre fatalen Auswirkungen oft nur aufgrund verfehlter Siedlungspolitik, unzureichender Bauvorschrift, rücksichtsloser Gewässerbereinigung oder globaler Klimaveränderung. Als koordinierende Behörde treten bei Naturkatastrophen die jeweils landesrechtlich zuständigen Verwaltungsorgane auf, bei bewaffneten Konflikten oder Zusammenbruch staatlicher Ordnungsstrukturen (failing state) muss diese Aufgabe nach den Genfer Völkerrechtsabkommen jeweils von der besetzenden Kriegsmacht oder von den Behörden der Vereinten Nationen übernommen werden. Unter den Hilfsorganisationen kommt hierbei dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (ICRC) bei bewaffneten Konflikten gemäß den Festlegungen der Genfer Konventionen eine einzigartige Sonderstellung als Völkerrechtssubjekt und Schutzmacht zu. Die weltweite Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verfügt über insgesamt 97 Millionen Mitglieder in 185 nationalen Gesellschaften und steht daher nahezu an jedem Schadensort als kompetente, neutrale und unparteiische Partnerorganisation vor Ort bereit. Die Erfahrung der ungenügend koordinierten internationalen Hilfe im afrikanischen Zwischenseengebiet nach dem Genozid in Ruanda führte seit 1997 zur Intensivierung der Bemühungen namhafter international tätiger Hilfsorganisationen um Zusammenarbeit und Qualität. Technische Leitlinien der Daseins- und Gesundheitsfürsorge in Katastrophen werden daneben kontinuierlich von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und den Vereinten Nationen online auf den Seiten reliefweb und health library for disasters veröffentlicht. Mit der Gründung des Sphere-Projekts wurde 1997 ebenfalls ein verbindlicher Rahmen normativer und technischer Standards für die internationale Nothilfe geschaffen. Als Richtwerte für die Trinkwasserversorgung in Flüchtlingslagern legt das Sphere-Project beispielsweise fest: Mindestens 15 Liter Trinkwasser pro Person und Tag, Trinkwasserverteilung jeweils im Radius von 500 Metern erreichbar, Wartezeit dort nicht über 15 Minuten und Fülldauer für 20 Liter unter drei Minuten. In der Praxis der Trinkwasseraufbereitung wird zwischen mass water und specialized water unterschieden, wobei unter mass water chloriertes Oberflächenwasser ohne Filterung verstanden wird und unter specialized water ein hochwertiges Trinkwasser nach Flockung, Chlorierung und Keramikfilterung. Die Trinkwasserversorgung in der Erstversorgungsphase nach einer Katastrophe ist für Menschen in Notsituationen eine unmittelbar lebenserhaltende Maßnahme und muss daher notfalls auch unter Inkaufnahme eines erheblichen Kraftstoff- und Filtermittelverbrauches sichergestellt werden. In der Praxis der Nothilfe verfolgt ansonsten das Konzept der angepassten Technologie (appropriate technology) den Ansatz der Orientierung an den lokalen Standards und vermeidet technologische Abhängigkeit. Bei jeder Planung und Durchführung der Hilfsmaßnahmen stellt die frühzeitige Einbeziehung kompetenter Betroffener nicht nur eine kostensenkende Nutzung lokal vorhandenen Ressourcen dar, sondern fördert unmittelbar die Gesundheit der Opfer durch Stärkung des Kohärenzgefühls im Sinne des Salutogenesekonzeptes. Das weltweite Nothilfe-Programm der Emergency Response Units der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) ist beispielsweise in Ausrüstung und Personalausstattung von der Alarmierung an auf sofortige Zusammenarbeit mit der jeweils betroffenen nationalen Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft ausgerichtet, um innerhalb weniger Wochen dauerhaft in deren Bestand übernommen zu werden. KW - Trinkwassergewinnung KW - Entwicklungszusammenarbeit KW - Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit KW - Katastrophenhilfe Y1 - 2007 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:836-opus-4595 SP - 15 EP - 18 PB - Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH ER - TY - JOUR A1 - Gardemann, Joachim T1 - Nachhaltige Nothilfe - Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention als Aufgaben der internationalen Nothilfe bei Katastrophen und Krisen JF - Impulse; Newsletter zur Gesundheitsförderung N2 - Entgegen einer vorwiegenden Berichterstattung über spektakuläre internationale Rettungsmaßnahmen nach Katastrophen und Gewaltausbrüchen stehen tatsächlich bei der humanitären Nothilfe der Ersatz zerstörter Infrastrukturen, der Gesundheitsschutz und die Gesundheitsförderung für Opfer und Betroffene im Mittelpunkt. Humanitäre Soforthilfe oder Nothilfe ist eine kurzfristige externe Maßnahme, um akute Unterversorgung im Bereich der Infrastruktur oder auf medizinischem Gebiet zu überbrücken. Sie wird erforderlich, wenn die Daseinsvorsorge durch eigene Kräfte aus der betroffenen Bevölkerung nicht mehr ausreicht oder aber auch politisch nicht erwünscht ist. Primäre Maßnahmen der Soforthilfe bestehen in der Sicherstellung von Trinkwasser, Ernährung, Hygiene, Unterbringung und Gesundheitsversorgung vor dem Hintergrund völkerrechtlicher und humanitärer Standards. Die Notwendigkeit humanitärer Soforthilfe kann sich durch Naturkatastrophen, technische Großschadensereignisse oder kriegerische Gewalt ergeben. Zunehmend häufiger sind aber auch "komplexe Katastrophen" mit gleichzeitigem Zusammentreffen mehrerer dieser Umstände sowie dem Fehlen staatlicher Ordnungsstrukturen. Die früher klare Unterscheidung zwischen natürlichen und von Menschen gemachten Katastrophen ist in den letzten Jahren kaum mehr aufrecht zu erhalten. Naturereignisse wie Erdbeben und Überschwemmungen brechen zwar von ihrer physikalischen Ursache her in der Tat oft schicksalhaft über ihre Opfer herein, ihre fatalen Auswirkungen aber entfalten sie oft nur aufgrund verfehlter Siedlungspolitik, unzureichender Beachtung und Durchsetzung von Bauvorschriften, rücksichtsloser Gewässerbegradigung und -verunreinigung oder globaler Klimaveränderung. In anderen Worten, aus Naturereignissen werden durch vorauf gegangene unbedachte menschliche Interventionen zunehmend Naturkatastrophen. Auf zahlreichen Schauplätzen lang dauernder bewaffneter Konflikte ist schließlich die Naturgewalt als Dürre oder Flut zu einem Instrument im Rahmen kriegerischer Auseinandersetzungen geworden. Selbst die internationale Hilfe steht dort immer in der Gefahr, als ein Faktor, der den Krieg unterstützt, missbraucht zu werden. Das Übergewicht akutmedizinisch-technischer Rettungsdienste in allen Katastrophensituationen kann einen Interessenkonflikt zwischen Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit hervorrufen. Nothilfe kann unbeabsichtigt zeitweilig lokales Personal aus vorhandenen Gesundheitsdiensten abwerben und Abhängigkeiten in pharmazeutischer oder technologischer Hinsicht bei der betroffenen Bevölkerung hervorrufen. Weiterhin können im Rahmen von Nothilfeaktionen psychologisch begründete Konflikte zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen erzeugt oder aktualisiert werden, wenn sich die nicht direkt betroffene Mehrheitsbevölkerung schlechter versorgt fühlt als die Flüchtlingsbevölkerung. KW - Nothilfe KW - Technische Nothilfe KW - Nachhaltigkeit Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:836-opus-4609 SN - 1438-6666 VL - 66 SP - 13 EP - 14 PB - Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen CY - Hannover ER - TY - THES A1 - Buck, Judith T1 - Auswertung und Neuerhebung anthropometrischer Daten ehrenamtlicher Kräfte des Deutschen Roten Kreuzes als Grundlage einer evidenzbasierten Gesundheitsförderung und Ernährungsberatung T1 - Anthropometry in volunteers of German Red Cross N2 - Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist es, die Ernährungssituation der männlichen ehrenamtlichen Mitglieder beim DRK des Landesverband Westfalen-Lippe e.V anhand von ausgewerteten und neuerhobenen anthropometrischen Daten, insbesondere der Konfektionsgröße der Einsatzkleidung, zu bestimmen. Auf der Grundlage der ermittelten Ergebnisse sollen dann evidenzbasierte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Ernährungsberatung entwickelt werden. N2 - Anthropometrical data suggest a higher prevalence of adipositas in the group of volunteers of German Red Cross and indicate importance of health promotion activities. KW - Anthropometrie KW - Übergewicht KW - Ehrenamt KW - Gesunde Ernährung KW - Konfektionsgröße KW - Anthropometry KW - Overweight KW - Volunteers Y1 - 2007 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:836-opus-5513 PB - FH Münster ER -