TY - CHAP A1 - Gardemann, Joachim T1 - Humanitäres Völkerrecht als Grundlage der Nothilfe. T2 - Hackenbruch E (Hrsg) Go International! Handbuch zur Vorbereitung von Gesundheitsberufen auf die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe Y1 - 2009 SN - 978-3-456-84591-3 SP - 65 EP - 70 PB - Hans Huber CY - Bern ET - 2 ER - TY - CHAP A1 - Gardemann, Joachim T1 - Wie entsteht ein Projekt der Humanitären Hilfe? T2 - In: Hackenbruch E (Hrsg) Go International! Handbuch zur Vorbereitung von Gesundheitsberufen auf die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe Y1 - 2009 SN - 978-3-456-84591-3 SP - 111 EP - 122 PB - Hans Huber CY - Bern ET - 2 ER - TY - CHAP A1 - Diewerge, Christa A1 - Gardemann, Joachim T1 - Pharmazie in der Internationalen Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit; weltweite Hilfe bei Katastrophen und Notsituationen im Gesundheitswesen. T2 - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Deutsche Gesellschaft für Katastrophenmedizin e.V. (Hrsg.) Notfall- und Katastrophenpharmazie II: Pharmazeutisches Notfallmanagement Y1 - 2009 SN - 978-3-939347-18-7 SP - 174 EP - 193 PB - BBK CY - Bonn ER - TY - CHAP A1 - Gardemann, Joachim T1 - Patienten mit Migrationshintergrund, Asylsuchende und ethnische Minderheiten T2 - Madler C, Jauch KW, Werdan K, Siegrist J, Pajonk FG. (Hrsg.) Akutmedizin. Die ersten 24 Stunden. Das NAW-Buch Y1 - 2009 SN - 978-3-437-22511-6 SP - 1049 EP - 1057 PB - Elsevier Urban & Fischer CY - München; Jena ET - 4 ER - TY - CHAP A1 - Gardemann, Joachim T1 - Erste Hilfe: Fertigkeit im Alltag und verantwortliches Eintreten für Mitmenschen T2 - Keggenhoff, F. Erste Hilfe. Das offizielle Handbuch; Sofortmaßnahmen bei Babys, Kindern und Erwachsenen, 6. Y1 - 2009 SN - 978-3-517-08276-9 PB - Südwest-Verlag CY - München ER - TY - CHAP A1 - Gardemann, Joachim T1 - Gesundheit und Krankheit im Verständnis unterschiedlicher Kulturen -Eindrücke aus der Praxis- Patienten / Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund. T2 - Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Familien mit Migrationshintergrund Y1 - 2009 SP - 34 EP - 43 PB - Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration CY - Berlin ER - TY - CHAP A1 - Gardemann, Joachim T1 - Die Schlacht bei Solferino im Juni 1859 und der Westfälische Frieden von 1648 in ihrer Bedeutung für die heutige Zeit T2 - Münsteraner Rotkreuz-Schriften zum humanitären Völkerrecht (8) Y1 - 2009 SP - 15 EP - 31 PB - DRK CY - Münster ER - TY - CHAP A1 - Diewerge, Christine A1 - Gardemann, Joachim A1 - Schleiden-Schmidt, Ilse T1 - Pharmazie in der Internationalen Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit; weltweite Hilfe bei Katastrophen und Notsituationen im Gesundheitswesen T2 - Pharmazeutisches Notfallmanagement N2 - Katastrophen sind außergewöhnliche Schadenereignisse mit Dimensionen, die das Leben und die Sicherheit von zahlreichen Menschen und Tieren gefährden und eine Vernichtung von zahlreichen materiellen Gütern bewirken. Die Auswirkungen von Katastrophen sind mit dem lokal oder regional vorhandenen Potenzial an Rettungskräften, Material und Gerät sowie mit den vorhandenen Versorgungsstrukturen nicht mehr beherrschbar. Zur Bewältigung bedarf es daher massiver Hilfe von außerhalb der Schadensregion und ungewöhnlicher Maßnahmen. Das betrifft in besonderer Weise Länder mit unterentwickelten Strukturen der Notfallvorsorge und des Gesundheitswesens; hier ist die Hilfe der internationalen Gemeinschaft gefordert. Nach Ansicht der Kommission für Internationale Zusammenarbeit (KIZ) der Deutschen Gesellschaft für Public Health (DGPH) ist es prioritäre Aufgabe, den fließenden Übergang zwischen Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit verstärkt wahrzunehmen und zu untersuchen. Zur Prävention unerwünschter pharmakologischer und volkswirtschaftlicher Langzeiteffekte in diesem Zusammenhang ist ein verantwortungsvoller und mit den lokalen Behandlungsrichtlinien und Aufsichtsbehörden abgestimmter Umgang mit Arzneimittelimporten anlässlich internationaler Nothilfeprogramme von besonderer Bedeutung. KW - Deutsche Gesellschaft für Katastrophenmedizin KW - Katastrophenmedizin KW - Katastrophenschutzrecht KW - Pharmazie KW - Katastrophenpharmazie Y1 - 2009 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:836-opus-4613 SP - 175 EP - 193 PB - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe CY - Bonn ER - TY - CHAP A1 - Gardemann, Joachim T1 - Daseinsvorsorge und Nothilfe bei Flüchtlingsbewegungen T2 - Schutzkommission beim Bundesminister des Inneren (Hrsg.) Katastrophenmedizin; Leitfaden für die ärztliche Versorgung im Katastrophenfall N2 - Zwar ist seit nunmehr 20 Jahren von direkten kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr auszugehen, dennoch könnten natürliche, technische oder terroristische Schadensereignisse auch hierzulande kaum steuerbare Fluchtbewegungen auslösen. Für die Organisation und Praxis der Nothilfeleistung und Daseinssicherung wäre zunächst eine sorgfältige völkerrechtliche Einschätzung der Situation unverzichtbar. Bei einer reinen Binnenmigration bleiben die nationalen Ordnungsbehörden federführend, während bei jeder grenzüberschreitenden Flüchtlingsbewegung die Vereinten Nationen und ihre Fachbehörden (UNHCR, WHO, OCHA) hinzutreten und die internationale Koordination der Hilfeleistung übernehmen könnten oder diese im Falle zusammengebrochener Staatsstrukturen (failing state) übernehmen müssen. Besonders dem United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) kommt bei der internationalen humanitären Nothilfe eine federführende Rolle zu (OCHA 2009). Auch ein Land wie Deutschland, das sich in Fragen der internationalen Soforthilfe bislang eigentlich nur als ein Geberland definiert, würde im Falle einer großen Katastrophe und Fluchtbewegung natürlich auf die sofortige Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft rechnen können, wie sie beispielsweise nach dem verheerenden Erdbeben im iranischen Bam 2003 oder nach der Tsunamikatastrophe von 2004 geleistet wurde. Jede ausländische medizinische Hilfeleistung hat sich an den lokal üblichen und vorgeschriebenen Therapiestandards zu orientieren, internationale Organisationen haben lokal herrschendes Gesundheitsrecht zu respektieren. Erst bei Fehlen angemessener nationaler Regelungen oder bei einem vollkommenen Zusammenbruch nationaler Ordnungsstrukturen werden die Standards der WHO oder des Sphere-Projekts zugrunde gelegt (Sphere 2004). Auch ein traditionelles "Geberland" wie Deutschland würde im Falle einer großen Katastrophe natürlich mit der sofortigen Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft rechnen können! Die Erfahrung der ungenügend koordinierten internationalen Hilfe im afrikanischen Zwischenseengebiet nach dem Genozid in Ruanda hatte zur Intensivierung der Bemühungen namhafter international tätiger Hilfsorganisationen um Zusammenarbeit und Qualität geführt. Mit der Gründung des Sphere-Projekts wurde 1997 ein verbindlicher Rahmen normativer und technischer Standards für die internationale Nothilfe geschaffen. Zu den hier niedergelegten ethischen Fundamenten der Nothilfe zählen die völkerrechtlichen Grundsätze der Neutralität und Unparteilichkeit, die Verpflichtung zur Koordination aller Hilfsmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse und Kompetenzen der Betroffenen sowie hinsichtlich der Langzeitwirkungen auf die Lebensbedingungen und die künftigen Notfallressourcen der Hilfsempfänger (Sphere 2004). Technische Leitlinien der Daseins- und Gesundheitsfürsorge in Katastrophen werden daneben kontinuierlich von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und den Vereinten Nationen online auf den Seiten "reliefweb" und "health library for disasters" veröffentlicht (OCHA 2009, WHO/PAHO, 2009). Für Fragen zu Daseinsvorsorge und Nothilfe bei Flüchtlingsbewegungen sollten die Verantwortlichen der Gefahrenabwehr die Auslandsdelegierten der internationalen Hilfsorganisationen mit ihren umfangreichen Realerfahrungen zu Rate ziehen. KW - Katastrophenschutz KW - Flüchtling KW - Genfer Flüchtlingskonvention KW - Deutschland / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Y1 - 2009 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:836-opus-4534 SP - 348 EP - 363 PB - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe CY - Bonn ER -