TY - RPRT A1 - Hörnschemeyer, Birgitta A1 - Söfker-Rieniets, Anne A1 - Niesten, Jan A1 - Arendt, Rosalie A1 - Kleckers, Jonas A1 - Stretz, Celestin A1 - Klemm, Christian A1 - Budde, Janik A1 - Wagner, Rüdiger A1 - Vonhoegen, Laura A1 - Reicher, Christa A1 - Grimsehl-Schmitz, Winona A1 - Wirbals, Daniel A1 - Stieglitz-Broll, Eva-Maria A1 - Agatz, Kerstin A1 - Bach, Vanessa A1 - Finkbeiner, Matthias A1 - Lewe, Mareike A1 - Henrichs, Malte A1 - Haberkamp, Jens A1 - Walter, Gotthard A1 - Flamme, Sabine A1 - Vennemann, Peter A1 - Zamzow, Malte A1 - Seis, Wolfgang A1 - Matzinger, Andreas A1 - Sonnenberg, Hauke A1 - Rouault, Pascale A1 - Maßmann, Stefanie A1 - Fuchs, Lothar A1 - Plogmeier, Christoph A1 - Steinkamp, Arne A1 - Şereflioğlu, Şenay A1 - Müller, Claus A1 - Spital, Matthias A1 - Uhl, Mathias T1 - Leitfaden RessourcenPlan – Teil 1: Konzeption RessourcenPlan. Ergebnisse des Projekts R2Q RessourcenPlan im Quartier T3 - Leitfaden RessourcenPlan. Ergebnisse des Projekts R2Q RessourcenPlan im Quartier - 1 Y1 - 2023 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:836-opus-157463 PB - FH Münster CY - Münster ER - TY - THES A1 - Müller, Laura T1 - Förderschulen. Der einzig richtige Ort für Menschen mit Trisomie 21 oder verpasste Inklusion? N2 - Im Durchschnitt kommen deutschlandweit von 670.000 Geburten jährlich 1.000 Kinder mit Trisomie 21, auch bekannt als das Down-Syndrom, zur Welt (vgl. Wilken 2020: 20). Laut Schätzungen leben etwa 600.000 Menschen mit diesem Krankheitsbild in Europa (vgl. ebd.). Wenn Kinder zur Welt kommen, stellt sich für jede Familie irgendwann die Frage, welchen Kindergarten und welche Schule das Kind eines Tages besuchen soll. So auch für Eltern von Kindern mit Trisomie 21. In Deutschland gibt es 2 übergeordnete Schulformen: die Regelschulen und die Förderschulen. In Förderschulen gibt es beispielsweise neben dem Unterricht verschiedene Therapieangebote, wie Ergo- oder Physiotherapie und Logopädie. Flächendeckend ist dies kein fester Bestandteil im Unterrichtsalltag einer Regelschule. Dadurch scheint die Bandbreite individueller Fördermöglichkeiten für Kinder mit Beeinträchtigung auf einer Förderschule größer zu sein. Doch ist es für jedes Kind mit Trisomie 21 die richtige Entscheidung, eine Förderschule zu besuchen? Ist es unvermeidbar und gerechtfertigt, dass Kinder mit Beeinträchtigung, in diesem Fall mit Down-Syndrom, separat von Kindern ohne Beeinträchtigung unterrichtet und gebildet werden oder ist es verpasste Inklusion? Die Fragestellung gibt bereits zu Beginn die Möglichkeit, diese zu beantworten und folgende These aufzustellen: da Kinder mit Trisomie 21 im Regelschulalltag wenig bis gar keine Präsenz aufweisen, kann von verpasster Inklusion gesprochen werden. Daher fokussiert sich diese Bachelorarbeit auf die detaillierte Herausarbeitung fundierter Ergebnisse auf dem Weg zur Beantwortung der Leitfrage. Sie begutachtet das Krankheitsbild Down-Syndrom, zeigt Unterschiede, Vor- und Nachteile von Förder- und Regelschulen auf und hinterfragt die oftmals vorherrschenden Vorurteile, die Menschen mit Trisomie 21 entgegengebracht werden. Gesetzliche Grundlagen werden aufgezeigt und Anregungen an Politik und Gesellschaft für ein inklusives System formuliert. Es werden primär Statistiken, Tabellen, Gesetzestexte und Schriften herangezogen, welche für die gesamte Bundesrepublik Deutschland repräsentabel sind. Jedoch vertritt jedes deutsche Bundesland ein eigenes, individuell auf das Schulsystem des Landes bezogene Schulgesetz. Um dennoch eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Thematik der schulischen Inklusion gewährleisten zu können, wird in dieser Arbeit zusätzlich auf das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Die Regelschulen werden im Verlauf dieser Arbeit ebenfalls als allgemeinbildende Schulen und allgemeine Schulen bezeichnet. Die Bezeichnungen Behinderung und Beeinträchtigung werden oft synonym verwendet. Im Zuge dieser Arbeit wird der Terminus Beeinträchtigung verwendet werden. Es wird sich an der Präambel der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert, in der es heißt, „[…], dass Behinderung aus der Wechsel-wirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern“ (Präambel Satz e UN-BRK). Demnach hat ein Mensch eine Beeinträchtigung und wird durch Umwelteinflüsse an einer chancengleichen Gesellschaftsteilhabe behindert. Diese Arbeit ist theoriebasiert geschrieben und ist ausschließlich auf theoretisch fundierten Grundlagen aufgebaut. KW - Trisonomie 21 KW - Inklusion KW - Förderschule KW - Bildung KW - Down-Syndrom Y1 - 2023 ER -