TY - CHAP A1 - Krämer, Michael T1 - Mögliche Folgen des novellierten Psychotherapeutengesetzes für die Ausbildung in Psychologie und den Berufsstand der Psychologinnen und Psychologen T2 - Psychologiedidaktik und Evaluation XIII / Hrsg. Michael Krämer, Jörg Zumbach, Ines Deibl N2 - Nach mehrjähriger kontrovers geführter Diskussion wurde im November 2019 das neue Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Deutschland verabschiedet. Eine Vereinheitlichung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung wird damit erreicht. Auch werden die in der Weiterbildungsphase nach ihrem Studienabschluss befindlichen Personen finanziell bessergestellt als vorher, wenn auch nicht in dem geforderten Maße. In dem Ausbildungsreformgesetz sind zusätzlich weitreichende Veränderungen enthalten, die unter anderem die Berufsbezeichnung, die Ausbildungsinhalte und das berufliche Einsatzfeld betreffen: Die Berufsbezeichnung wird auf „Psychotherapeutin/Psychotherapeut“ verkürzt. Die Qualifizierung der Tätigkeit als „psychologisch“ wird gestrichen. Eine eindeutige Bezeichnung des Studienfachs fehlt im neuen Gesetz. Psychologische Institute können zwar weiterhin einen Studiengang anbieten, der Voraussetzung für die psychotherapeutische Approbation sein wird. Jedoch wird dies auch anderen Fakultäten ermöglicht. Zur Approbation führt eine Staatsprüfung parallel zum Studienabschluss. Sie wird erteilt, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine Fachkunde erlangt wurde, die erst in der Weiterbildungsphase im Anschluss an das Studium vermittelt wird. Das Berufsfeld der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird über die Ausübung der Heilkunde hinaus erweitert. Die Kernpunkte des novellierten Psychotherapeutengesetzes und der zugehörigen Approbationsordnung werden in dem Beitrag vorgestellt und kommentiert. Auf mögliche Konsequenzen für die Profession wird hingewiesen. KW - Psychotherapeutengesetz KW - Approbation KW - Psychologiestudium Y1 - 2020 SN - 978-3-8440-7622-6 U6 - http://dx.doi.org/http://dx.doi.org/10.23668/psycharchives.4236 SP - 3 EP - 12 PB - Shaker Verlag CY - Düren ER - TY - THES A1 - Overmann, Jessica T1 - Welchen Hintergrund und welche Konsequenzen hat die Änderung des Psychotherapeuten-Gesetzes (Wegfall des Zugangs von Sozialarbeiter*innen) in Bezug auf die kinder- und jugendtherapeutische Gesundheitsversorgung sowie auf die Soziale Arbeit? N2 - In den letzten Jahren hat die Debatte in Bezug auf die Umstrukturierung der Psychotherapeutenausbildung zunehmend mehr Bedeutung erlangt. Mit Abschluss des Psychologie Studiums erhalten Absolvent*innen nach dem Psychotherapeutengesetz von 1999 (PsychThG) zunächst keine Approbation. Die Approbation wird erst nach einer Weiterbildung, wahlweise zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in oder zur Psychologischen Psychotherapeut*in erteilt. Mediziner*innen erhalten hingegen bereits mit Abschluss des Studiums die Approbation, die sie ebenfalls berechtigt in der psychotherapeutischen Versorgung tätig zu sein. Des Weiteren dürfen nach dem PsychThG von 1999 auch Sozialpädagog*innen in der psychotherapeutischen Versorgung arbeiten. Diese können an ihr Studium eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in anschließen und somit auch nach bestandener Prüfung als approbierte Psychotherapeut*innen arbeiten. Die Uneinheitlichkeit über die Abschlüsse und Zugangsweisen zur Psychotherapeutenausbildung stellt demnach eine strukturelle Herausforderung im Psychotherapeutengesetz dar. KW - Psychotherapeuten-Gesetz KW - Gesundheitsversorgung KW - Bologna Reform KW - Approbation Y1 - 2022 ER -