@masterthesis{Rueschemeyer2023, type = {Bachelor Thesis}, author = {R{\"u}schemeyer, Moritz}, title = {Medizinische Untersuchungen zur Bestimmung des physiologischen Alters junger Gefl{\"u}chteter als Entscheidungsgrundlage f{\"u}r die Partizipation am deutschen Jugendhilfesystem: Eine Beurteilung aus adoleszenztheoretischer Perspektive Vera Kings unter besonderer Ber{\"u}cksichtigung des Aspekts der Migration}, school = {FH M{\"u}nster - University of Applied Sciences}, pages = {53}, year = {2023}, abstract = {Der f{\"u}r die Kinder- und Jugendhilfe einschl{\"a}gige Rechtstext in Deutschland ist das SGB VIII. Es definiert die Aufgaben und Pflichten privater und {\"o}ffentlicher Tr{\"a}ger sowie die Zielgruppe, f{\"u}r die diese Aufgaben zu erbringen und gegen{\"u}ber denen diese Pflichten einzuhalten sind. Nach der aktuellen Definition unterscheidet das SGB VIII zwischen Kindern (0-14 Jahre), Jugendlichen (15-18 Jahre) und jungen Erwachsenen (18-21 Jahre). Zudem richten sich einzelne Angebote, etwa in Form der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), an sog. Junge Menschen, die alle vorigen Alterskategorien beinhalten und dar{\"u}ber hinausgehen (0-27 Jahre) (vgl. Hansbauer/Merchel/Schone 2020, S. 42). Hierbei ist es nicht nennenswert, ob es sich bei den jungen Menschen um deutsche Staatsangeh{\"o}rige oder Menschen ohne deutsche Staatsangeh{\"o}rigkeit wie z. B. Fl{\"u}chtlinge handelt. Es „besteht Anspruch auf eine solche Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gew{\"a}hrleistet werden kann und die Hilfe f{\"u}r seine Entwicklung geeignet sowie notwendig ist. Dies gilt auch uneingeschr{\"a}nkt f{\"u}r unbegleitete minderj{\"a}hrige Fl{\"u}chtlinge." (Macsenaere/Hermann 2018, S. 12)}, language = {de} }