@masterthesis{Menninghaus2023, type = {Bachelor Thesis}, author = {Menninghaus, R{\"u}diger}, title = {Kinder- und Jugendr{\"a}te in den station{\"a}ren Hilfen zur Erziehung}, school = {FH M{\"u}nster - University of Applied Sciences}, pages = {145}, year = {2023}, abstract = {Die Soziale Arbeit hat eine deutliche Entwicklung von paternalistischer F{\"u}rsorge und Disziplinierung hin zu Beteiligungs- und Autonomief{\"o}rderung vollzogen (vgl. ebd.). Besonders wirkt sich dies auf die Lebenswelt marginalisierter oder vulnerabler Gesellschaftsteile aus, etwa Menschen mit Behinderungen oder aber Kinder und Jugendliche - insbesondere in station{\"a}ren Jugendhilfeeinrichtungen. Um ihnen gesellschaftliche Teilhabe zu erm{\"o}glichen, soll ihnen die Unterst{\"u}tzung subjektorientierter „ethische[r], politische[r], soziale[r], {\"o}kologische[r] und {\"a}sthetische[r] Bildungsprozesse" (Scherr 2002, S. 94) zuteilwerden, die das Individuum bef{\"a}higen, sich und die Welt zu begreifen und die eigenen Kr{\"a}fte entfalten zu k{\"o}nnen.1 Die Wichtigkeit dieser St{\"a}rkung von Kindern und Jugendlichen in politischer Hinsicht, vom Verstehen politischer Prozesse bis hin zu Meinungsbildung und aktiver Einmischung, wird im 16. Jugendbericht des BMFSFJ hervorgehoben (vgl. BMFSFJ 2020a, S. 8). Von ebenso fundamentaler Bedeutung ist es, Kindern und Jugendlichen reale, strukturell verankerte Partizipationsm{\"o}glichkeiten zu bieten. Damit sind nicht die weitverbreiteten punktuellen Projekte gemeint, in denen Partizipation in „Auszeiten" vom Alltag erfahren werden kann (vgl. Farin 2020, S. 133; vgl. BMFSJF 2020, S. 80). Gemeint ist vielmehr, Kinder allt{\"a}glich grunds{\"a}tzlich anzuh{\"o}ren und ihre Meinung zu ber{\"u}cksichtigen, wie es im Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention geschrieben steht (vgl. Reitz 2015, S. 6). Elemente bzw. Effekte der Partizipation sind unter anderem die F{\"o}rderung von Grund- und Pers{\"o}nlichkeitsrechten, Menschenrechts- und Demokratiebildung sowie der pr{\"a}ventive Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt. Beides, den Schutz vor Gewalt und das Recht auf Beteiligung, normieren unter anderem die UN-Kinderrechtskonvention, das deutsche Grundgesetz und das Achte Sozialgesetzbuch.}, language = {de} }