@masterthesis{Mengelkamp2021, type = {Bachelor Thesis}, author = {Mengelkamp, Timotheus}, title = {Subjektiv als diskriminierend empfundene Erfahrungen im Arbeitsalltag nicht-heterosexueller Fachkr{\"a}fte der Sozialen Arbeit}, school = {FH M{\"u}nster - University of Applied Sciences}, pages = {44}, year = {2021}, abstract = {Sexuelle Orientierungen stellen seit mindestens 20 Jahren Tatmotive f{\"u}r diskriminierende Hasskriminalit{\"a}t mit seit f{\"u}nf Jahren steigenden Fallzahlen in Deutschland dar (vgl. BMI Bund 2021, S. 9). {\"A}hnliche Befunde k{\"o}nnen somit auch f{\"u}r Nordrhein-Westfalen (NRW) angenommen werden. Sozialer Arbeit wird der Titel Menschenrechtsprofession zuteil (vgl. DBSH e.V. 2009, S. 14). „Wir diskriminieren nicht, wir studieren doch Soziale Arbeit" (Beck 2015, S. 27) lautet der Titel eines Buchbeitrags, in dem sich mit diesem Anspruch eingehend besch{\"a}ftigt wird. Derselbe Anspruch liest sich f{\"u}r studierte Fachkr{\"a}fte auch aus den Arbeitsgrundlagen des Deutschen Berufsverbandes f{\"u}r Soziale Arbeit e.V. heraus, wonach f{\"u}r diese eine Pflicht gegen{\"u}ber der Gesellschaft und den Nutzer:innen Sozialer Arbeit postuliert wird, Diskriminierung u.a. aufgrund von sexuellen Orientierungen entgegenzutreten (vgl. DBSH e.V. 2009, S. 8). Gegen{\"u}ber Fachkr{\"a}ften der Sozialen Arbeit als Mitglieder der Gesellschaft gilt diese Pflicht folglich ebenfalls. Diese Befunde zusammengenommen lassen die Frage aufkommen, inwiefern die Soziale Arbeit ihren eigenen Anspr{\"u}chen gerecht wird und einen diskriminierungsarmen Raum in ihren Einrichtungen in NRW schafft oder als Teil der Gesellschaft ein Abbild dieser darstellt. Dann w{\"u}rden Fachkr{\"a}fte der Menschenrechtsprofession andere Fachkr{\"a}fte derselben Profession aufgrund ihrer sexuellen Orientierungen diskriminieren.}, language = {de} }