@techreport{Gardemann2006, type = {Working Paper}, author = {Gardemann, Joachim}, title = {Schutzzeichen im bewaffneten Konflikt}, publisher = {FH M{\"u}nster}, doi = {10.25974/fhms-455}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:836-opus-4555}, year = {2006}, abstract = {Am 8. Dezember 2005 nahmen die Unterzeichnerstaaten der Genfer Abkommen (GA) in einem dritten Zusatzprotokoll (ZP III) gem{\"a}ß dem Vorschlag der gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Frage der Embleme den roten Kristall als zus{\"a}tzliches Schutzzeichen neben rotem Kreuz und rotem Halbmond an. Die gemeinsame Arbeitsgruppe zur Frage der Embleme hatte sich im April 2000 in Genf nach einem Entschluss der 27. Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes vom 6. November 1999 erstmals versammelt und schon bald als besondere Gefahren die Entzweiung der weltweiten Rotkreuzbewegung und die inflation{\"a}re Ausbreitung jeweils nationaler Symbole als Schutzzeichen mit zunehmend erschwerter Unverkennbarkeit im Felde herausgestellt. Schutzzeichen f{\"u}r die Verwundetenpflege im Krieg waren schon lange vor Henry Dunants wegweisenden Aufrufen gebr{\"a}uchlich. So beschreibt er selber in seinem Buch "Eine Erinnerung an Solferino" 1862 eine schwarze Fahne als traditionelles europ{\"a}isches Schutzzeichen der Verbandpl{\"a}tze. Bei jeder Betrachtung der armeespezifischen Kennzeichen vor 1864 darf aber nicht vergessen werden, dass diese Feldzeichen ausschließlich den eigenen Soldaten zur Orientierung im Felde dienten und eine organisierte Verwundetenf{\"u}rsorge des Gegners vor 1864 normalerweise kaum vorkam. Zwar gab es sicherlich immer wieder die von Henry Dunant beschriebene gegenseitige stillschweigende {\"U}bereinkunft zur Schonung derart gekennzeichneter Bereiche, von einer universellen Schutzzeichenwirkung im Sinne des heutigen humanit{\"a}ren V{\"o}lkerrechts konnte damals aber noch nicht die Rede sein. Die Erkennbarkeit der Kennzeichen und Schutzzeichen im Gefecht stellt neben dem Freisein von politischen und religi{\"o}sen Konnotationen eine Eigenschaft dar, an die h{\"o}chste Anspr{\"u}che zu stellen sind. Die Entscheidung f{\"u}r das rote Kreuz auf weißem Grund als universelles Schutzzeichen fiel im Jahr 1863. Das "Komitee der F{\"u}nf", bestehend aus General Henri Dufour, Gustave Moynier, Dr. Th{\´e}odor Maunoir, Dr. Louis Appia und Henry Dunant traf sich in Genf am 17. Februar 1863 zur Vorbereitung eines Beitrages der Gesellschaft f{\"u}r {\"o}ffentliche Wohlfahrt f{\"u}r den im September in Berlin geplanten internationalen Wohlfahrtskongress. General Dufour als erfahrener Soldat machte dem Komitee der F{\"u}nf den Vorschlag der Schaffung eines "... unverkennbaren Abzeichens, einer Uniform oder eines Armbandes... als eines universellen Schutzzeichens." An diesem Tag wurde {\"u}ber die Form des Schutzzeichens jedoch nicht entschieden. Am 17. M{\"a}rz 1863 traf sich das Komitee der F{\"u}nf erneut in Genf und institutionalisierte sich als "Internationales Komitee zur Unterst{\"u}tzung f{\"u}r die Verwundeten in Kriegszeiten". Auf Einladung des Schweizerischen Bundesrates trat im August 1864 in Genf eine diplomatische Konferenz mit bevollm{\"a}chtigten Vertretern aus 15 Staaten zusammen. Diese Konferenz beriet und erarbeitete eine "Konvention, die Linderung des Loses der im Felddienste verwundeten Milit{\"a}rpersonen betreffend", die am 22. August 1864 unterzeichnet wurde und als "erste Genfer Konvention von 1864" in die Geschichte eingegangen ist. In Art. 7 dieser ersten Genfer Konvention von 1864 wurde erstmals v{\"o}lkerrechtlich verbindlich festgelegt: "Die Fahne und die Armbinde sollen ein rotes Kreuz auf weißem Grund tragen." Das rote Kreuz auf weißem Grund ist zweifellos eine der bahnbrechenden universellen kulturellen Errungenschaften der Menschheit. Es ist das weltweite Zeichen wahren Menschentums und als solches frei von jeder Parteinahme. Unter dem roten Kreuz auf weißem Grund haben seit 1864 weltweit zahllose Menschen in Not Schutz und Hilfe gesucht und erfahren. Die Schaffung eines universellen Schutzzeichens neben der Idee der Neutralisierung der Verwundeten und ihrer Helfer sowie der Unparteilichkeit der Hilfeleistung ist als die {\"u}berragende historische Leistung Henry Dunants zu werten. Das rote Kreuz auf weißem Grund erlitt somit trotz aller diplomatischer und v{\"o}lkerrechtlicher Umsicht einen kontinuierlichen Umdeutungsprozess in die Richtung eines christlich konnotierten Symbols, obwohl die Beispiele des mathematischen Pluszeichens und des japanischen Roten Kreuzes eindrucksvolle Belege f{\"u}r eine vollkommen unemotionale Verwendung des Kreuzzeichens in nichtchristlichen Kulturen darstellen. Die Einf{\"u}hrung des roten Kristalls als zus{\"a}tzliches Schutzzeichen zum Gebrauch in Staaten, die das rote Kreuz oder den roten Halbmond nicht zu f{\"u}hren gedenken, ist als folgerichtige Konsequenz aus den langj{\"a}hrigen Schutzzeichenkontroversen zu sehen. Dem roten Kristall ist zu w{\"u}nschen, dass er die gleiche Verbreitung und Achtung als edles Emblem wahren Menschentums erf{\"a}hrt wie die bisher v{\"o}lkerrechtlich vereinbarten Schutzzeichen.}, subject = {Humanit{\"a}res V{\"o}lkerrecht}, language = {de} } @techreport{Gardemann2021, type = {Working Paper}, author = {Gardemann, Joachim}, title = {Skript zum Modul Humanbiologie}, publisher = {FH M{\"u}nster}, doi = {10.25974/fhms-13827}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:836-opus-138271}, pages = {86}, year = {2021}, abstract = {Kurze Darstellung der Anatomie, Physiologie und Ern{\"a}hrungsmedizin f{\"u}r Studierende der Oecotrophologie}, language = {de} }