@article{WillichMuellerNordhornEnglertetal.2005, author = {Willich, SN. and M{\"u}ller-Nordhorn, J. and Englert, Heike and Sonntag, F. and V{\"o}ller, H. and Meyer-Sabellek, W. and Wegscheider, K. and Windler, E. and Katus, H.}, title = {Cost-of-illness analysis in patients with hypercholesterolemia}, series = {Circulation}, volume = {111}, journal = {Circulation}, issn = {2574-8300}, pages = {342 -- 343}, year = {2005}, language = {de} } @incollection{EnglertAnandKoeder2021, author = {Englert, Heike and Anand, Corinna and Koeder, Christian}, title = {Das Healthy Lifestyle Community-Programm: ein Community-basiertes, ganzheitliches Lebensstil-Interventionsprojekt zum gesunden Leben und Arbeiten}, series = {Gesundheitsf{\"o}rderung und Versorgung im l{\"a}ndlichen Raum. Hrsg. Christian Weidmann, Birgit Reime}, booktitle = {Gesundheitsf{\"o}rderung und Versorgung im l{\"a}ndlichen Raum. Hrsg. Christian Weidmann, Birgit Reime}, publisher = {hogrefe Verlag}, address = {G{\"o}ttingen}, isbn = {9783456859798}, publisher = {FH M{\"u}nster - University of Applied Sciences}, pages = {295 -- 308}, year = {2021}, language = {de} } @article{Kraemer2017, author = {Kr{\"a}mer, Michael}, title = {Psychologin/Psychologe - ein Beruf mit Berufung}, series = {Report Psychologie}, volume = {42}, journal = {Report Psychologie}, number = {3}, issn = {0344-9602}, pages = {120 -- 122}, year = {2017}, language = {de} } @incollection{MeschedeRoickEhresmannetal.2020, author = {Meschede, Miriam and Roick, Christiane and Ehresmann, Cona and Badura, Bernhard and Meyer, Markus and Ducki, Antje and Schr{\"o}der, Helmut}, title = {Psychische Erkrankungen bei den Erwerbst{\"a}tigen in Deutschland und Konsequenzen f{\"u}r das Betriebliche Gesundheitsmanagement.}, series = {Fehlzeiten-Report 2020. Gerechtigkeit und Gesundheit. Hrsg. von Bernhard Badura, Antje Ducki, Helmut Schr{\"o}der, Joachim Klose, Markus Meyer}, booktitle = {Fehlzeiten-Report 2020. Gerechtigkeit und Gesundheit. Hrsg. von Bernhard Badura, Antje Ducki, Helmut Schr{\"o}der, Joachim Klose, Markus Meyer}, publisher = {Springer Verlag}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-662-61523-2}, publisher = {FH M{\"u}nster - University of Applied Sciences}, pages = {257 -- 290}, year = {2020}, language = {de} } @incollection{BERNHOLDDIRCKSENHAASTERTetal.2009, author = {BERNHOLD, T. and DIRCKSEN, M. and HAASTERT, M. and KEEVE, H. and L{\"O}NNEGREN, H.-M. and MELCHERT, M. and ROSENKRANZ, C. and SCH{\"A}FERMEYER, M.}, title = {Management der Integration von Dienstleistungen und Produktion im Baugewerbe - Endbericht zum Forschungsprojekt Mind-Bau}, series = {GELLENBECK, K.; HOLTEN, R.; RIEMENSCHNEIDER F.; VALL{\´E}E, F. (Hrsg.) M{\"u}nsteraner Studien zum Facility Management}, booktitle = {GELLENBECK, K.; HOLTEN, R.; RIEMENSCHNEIDER F.; VALL{\´E}E, F. (Hrsg.) M{\"u}nsteraner Studien zum Facility Management}, edition = {Band 2}, address = {M{\"u}nster, Ahlen, Frankfurt am Main}, year = {2009}, language = {de} } @article{Gardemann2009, author = {Gardemann, Joachim}, title = {Solferino 1859 und M{\"u}nster 1648 in ihrer Bedeutung f{\"u}r die heutige Zeit}, series = {Idee und Tat}, journal = {Idee und Tat}, number = {2}, pages = {2}, year = {2009}, language = {de} } @misc{BERNHOLDSCHLICHTLELLEK2018, author = {BERNHOLD, T. and SCHLICHT, C. and LELLEK, V.}, title = {Added Value im CREM/FM - Studienergebnisse - Past - Present - Future, M{\"u}nster, November 2018}, year = {2018}, language = {de} } @incollection{Gardemann2009, author = {Gardemann, Joachim}, title = {Daseinsvorsorge und Nothilfe bei Fl{\"u}chtlingsbewegungen}, series = {Schutzkommission beim Bundesminister des Inneren (Hrsg.) Katastrophenmedizin; Leitfaden f{\"u}r die {\"a}rztliche Versorgung im Katastrophenfall}, booktitle = {Schutzkommission beim Bundesminister des Inneren (Hrsg.) Katastrophenmedizin; Leitfaden f{\"u}r die {\"a}rztliche Versorgung im Katastrophenfall}, publisher = {Bundesamt f{\"u}r Bev{\"o}lkerungsschutz und Katastrophenhilfe}, address = {Bonn}, doi = {10.25974/fhms-453}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:836-opus-4534}, publisher = {FH M{\"u}nster - University of Applied Sciences}, pages = {348 -- 363}, year = {2009}, abstract = {Zwar ist seit nunmehr 20 Jahren von direkten kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr auszugehen, dennoch k{\"o}nnten nat{\"u}rliche, technische oder terroristische Schadensereignisse auch hierzulande kaum steuerbare Fluchtbewegungen ausl{\"o}sen. F{\"u}r die Organisation und Praxis der Nothilfeleistung und Daseinssicherung w{\"a}re zun{\"a}chst eine sorgf{\"a}ltige v{\"o}lkerrechtliche Einsch{\"a}tzung der Situation unverzichtbar. Bei einer reinen Binnenmigration bleiben die nationalen Ordnungsbeh{\"o}rden federf{\"u}hrend, w{\"a}hrend bei jeder grenz{\"u}berschreitenden Fl{\"u}chtlingsbewegung die Vereinten Nationen und ihre Fachbeh{\"o}rden (UNHCR, WHO, OCHA) hinzutreten und die internationale Koordination der Hilfeleistung {\"u}bernehmen k{\"o}nnten oder diese im Falle zusammengebrochener Staatsstrukturen (failing state) {\"u}bernehmen m{\"u}ssen. Besonders dem United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) kommt bei der internationalen humanit{\"a}ren Nothilfe eine federf{\"u}hrende Rolle zu (OCHA 2009). Auch ein Land wie Deutschland, das sich in Fragen der internationalen Soforthilfe bislang eigentlich nur als ein Geberland definiert, w{\"u}rde im Falle einer großen Katastrophe und Fluchtbewegung nat{\"u}rlich auf die sofortige Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft rechnen k{\"o}nnen, wie sie beispielsweise nach dem verheerenden Erdbeben im iranischen Bam 2003 oder nach der Tsunamikatastrophe von 2004 geleistet wurde. Jede ausl{\"a}ndische medizinische Hilfeleistung hat sich an den lokal {\"u}blichen und vorgeschriebenen Therapiestandards zu orientieren, internationale Organisationen haben lokal herrschendes Gesundheitsrecht zu respektieren. Erst bei Fehlen angemessener nationaler Regelungen oder bei einem vollkommenen Zusammenbruch nationaler Ordnungsstrukturen werden die Standards der WHO oder des Sphere-Projekts zugrunde gelegt (Sphere 2004). Auch ein traditionelles "Geberland" wie Deutschland w{\"u}rde im Falle einer großen Katastrophe nat{\"u}rlich mit der sofortigen Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft rechnen k{\"o}nnen! Die Erfahrung der ungen{\"u}gend koordinierten internationalen Hilfe im afrikanischen Zwischenseengebiet nach dem Genozid in Ruanda hatte zur Intensivierung der Bem{\"u}hungen namhafter international t{\"a}tiger Hilfsorganisationen um Zusammenarbeit und Qualit{\"a}t gef{\"u}hrt. Mit der Gr{\"u}ndung des Sphere-Projekts wurde 1997 ein verbindlicher Rahmen normativer und technischer Standards f{\"u}r die internationale Nothilfe geschaffen. Zu den hier niedergelegten ethischen Fundamenten der Nothilfe z{\"a}hlen die v{\"o}lkerrechtlichen Grunds{\"a}tze der Neutralit{\"a}t und Unparteilichkeit, die Verpflichtung zur Koordination aller Hilfsmaßnahmen unter besonderer Ber{\"u}cksichtigung der Bed{\"u}rfnisse und Kompetenzen der Betroffenen sowie hinsichtlich der Langzeitwirkungen auf die Lebensbedingungen und die k{\"u}nftigen Notfallressourcen der Hilfsempf{\"a}nger (Sphere 2004). Technische Leitlinien der Daseins- und Gesundheitsf{\"u}rsorge in Katastrophen werden daneben kontinuierlich von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und den Vereinten Nationen online auf den Seiten "reliefweb" und "health library for disasters" ver{\"o}ffentlicht (OCHA 2009, WHO/PAHO, 2009). F{\"u}r Fragen zu Daseinsvorsorge und Nothilfe bei Fl{\"u}chtlingsbewegungen sollten die Verantwortlichen der Gefahrenabwehr die Auslandsdelegierten der internationalen Hilfsorganisationen mit ihren umfangreichen Realerfahrungen zu Rate ziehen.}, subject = {Katastrophenschutz}, language = {de} } @techreport{Gardemann2006, type = {Working Paper}, author = {Gardemann, Joachim}, title = {Schutzzeichen im bewaffneten Konflikt}, publisher = {FH M{\"u}nster}, doi = {10.25974/fhms-455}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:836-opus-4555}, year = {2006}, abstract = {Am 8. Dezember 2005 nahmen die Unterzeichnerstaaten der Genfer Abkommen (GA) in einem dritten Zusatzprotokoll (ZP III) gem{\"a}ß dem Vorschlag der gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Frage der Embleme den roten Kristall als zus{\"a}tzliches Schutzzeichen neben rotem Kreuz und rotem Halbmond an. Die gemeinsame Arbeitsgruppe zur Frage der Embleme hatte sich im April 2000 in Genf nach einem Entschluss der 27. Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes vom 6. November 1999 erstmals versammelt und schon bald als besondere Gefahren die Entzweiung der weltweiten Rotkreuzbewegung und die inflation{\"a}re Ausbreitung jeweils nationaler Symbole als Schutzzeichen mit zunehmend erschwerter Unverkennbarkeit im Felde herausgestellt. Schutzzeichen f{\"u}r die Verwundetenpflege im Krieg waren schon lange vor Henry Dunants wegweisenden Aufrufen gebr{\"a}uchlich. So beschreibt er selber in seinem Buch "Eine Erinnerung an Solferino" 1862 eine schwarze Fahne als traditionelles europ{\"a}isches Schutzzeichen der Verbandpl{\"a}tze. Bei jeder Betrachtung der armeespezifischen Kennzeichen vor 1864 darf aber nicht vergessen werden, dass diese Feldzeichen ausschließlich den eigenen Soldaten zur Orientierung im Felde dienten und eine organisierte Verwundetenf{\"u}rsorge des Gegners vor 1864 normalerweise kaum vorkam. Zwar gab es sicherlich immer wieder die von Henry Dunant beschriebene gegenseitige stillschweigende {\"U}bereinkunft zur Schonung derart gekennzeichneter Bereiche, von einer universellen Schutzzeichenwirkung im Sinne des heutigen humanit{\"a}ren V{\"o}lkerrechts konnte damals aber noch nicht die Rede sein. Die Erkennbarkeit der Kennzeichen und Schutzzeichen im Gefecht stellt neben dem Freisein von politischen und religi{\"o}sen Konnotationen eine Eigenschaft dar, an die h{\"o}chste Anspr{\"u}che zu stellen sind. Die Entscheidung f{\"u}r das rote Kreuz auf weißem Grund als universelles Schutzzeichen fiel im Jahr 1863. Das "Komitee der F{\"u}nf", bestehend aus General Henri Dufour, Gustave Moynier, Dr. Th{\´e}odor Maunoir, Dr. Louis Appia und Henry Dunant traf sich in Genf am 17. Februar 1863 zur Vorbereitung eines Beitrages der Gesellschaft f{\"u}r {\"o}ffentliche Wohlfahrt f{\"u}r den im September in Berlin geplanten internationalen Wohlfahrtskongress. General Dufour als erfahrener Soldat machte dem Komitee der F{\"u}nf den Vorschlag der Schaffung eines "... unverkennbaren Abzeichens, einer Uniform oder eines Armbandes... als eines universellen Schutzzeichens." An diesem Tag wurde {\"u}ber die Form des Schutzzeichens jedoch nicht entschieden. Am 17. M{\"a}rz 1863 traf sich das Komitee der F{\"u}nf erneut in Genf und institutionalisierte sich als "Internationales Komitee zur Unterst{\"u}tzung f{\"u}r die Verwundeten in Kriegszeiten". Auf Einladung des Schweizerischen Bundesrates trat im August 1864 in Genf eine diplomatische Konferenz mit bevollm{\"a}chtigten Vertretern aus 15 Staaten zusammen. Diese Konferenz beriet und erarbeitete eine "Konvention, die Linderung des Loses der im Felddienste verwundeten Milit{\"a}rpersonen betreffend", die am 22. August 1864 unterzeichnet wurde und als "erste Genfer Konvention von 1864" in die Geschichte eingegangen ist. In Art. 7 dieser ersten Genfer Konvention von 1864 wurde erstmals v{\"o}lkerrechtlich verbindlich festgelegt: "Die Fahne und die Armbinde sollen ein rotes Kreuz auf weißem Grund tragen." Das rote Kreuz auf weißem Grund ist zweifellos eine der bahnbrechenden universellen kulturellen Errungenschaften der Menschheit. Es ist das weltweite Zeichen wahren Menschentums und als solches frei von jeder Parteinahme. Unter dem roten Kreuz auf weißem Grund haben seit 1864 weltweit zahllose Menschen in Not Schutz und Hilfe gesucht und erfahren. Die Schaffung eines universellen Schutzzeichens neben der Idee der Neutralisierung der Verwundeten und ihrer Helfer sowie der Unparteilichkeit der Hilfeleistung ist als die {\"u}berragende historische Leistung Henry Dunants zu werten. Das rote Kreuz auf weißem Grund erlitt somit trotz aller diplomatischer und v{\"o}lkerrechtlicher Umsicht einen kontinuierlichen Umdeutungsprozess in die Richtung eines christlich konnotierten Symbols, obwohl die Beispiele des mathematischen Pluszeichens und des japanischen Roten Kreuzes eindrucksvolle Belege f{\"u}r eine vollkommen unemotionale Verwendung des Kreuzzeichens in nichtchristlichen Kulturen darstellen. Die Einf{\"u}hrung des roten Kristalls als zus{\"a}tzliches Schutzzeichen zum Gebrauch in Staaten, die das rote Kreuz oder den roten Halbmond nicht zu f{\"u}hren gedenken, ist als folgerichtige Konsequenz aus den langj{\"a}hrigen Schutzzeichenkontroversen zu sehen. Dem roten Kristall ist zu w{\"u}nschen, dass er die gleiche Verbreitung und Achtung als edles Emblem wahren Menschentums erf{\"a}hrt wie die bisher v{\"o}lkerrechtlich vereinbarten Schutzzeichen.}, subject = {Humanit{\"a}res V{\"o}lkerrecht}, language = {de} } @article{GardemannMochMunz2009, author = {Gardemann, Joachim and Moch, Thomas and Munz, Richard}, title = {Nach dem Erdbeben im Iran: "Alltagsmedizin" hat Vorrang. Daten der Rotkreuz- und Rothalbmondf{\"o}deration zufolge ist die chirurgische Akuthilfe am Katastrophenort weniger gefragt}, series = {Deutsches {\"A}rzteblatt}, volume = {102}, journal = {Deutsches {\"A}rzteblatt}, number = {7}, publisher = {Deutscher {\"A}rzte-Verlag}, doi = {10.25974/fhms-454}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:836-opus-4544}, pages = {A410 -- A412}, year = {2009}, abstract = {Ein verheerendes Erdbeben zerst{\"o}rte am 26. Dezember 2003 die s{\"u}diranische Stadt Bam und forderte {\"u}ber 36000 Menschenleben. Unter Beteiligung von dreizehn freiwilligen Helfern des Deutschen Roten Kreuzes stellte die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondf{\"o}deration die vollkommen vernichtete medizinische Infrastruktur im Erdbebengebiet f{\"u}r die verbliebene Bev{\"o}lkerung sicher. Das System schnell einsetzbarer mobiler Gesundheitseinrichtungen (Emergency Response Units) der Rotkreuzbewegung bew{\"a}hrte sich auch in Bam wieder. Erstmals gelang es hierbei, auch in der Akutphase der Katastrophe ein einheitliches und f{\"u}r alle Organisationen verbindliches t{\"a}gliches Berichtswesen durchzusetzen. Die hiermit erhobenen Fallzahlen belegen f{\"u}r die humanit{\"a}re Hilfe auch in einem Erdbebengebiet erneut die {\"u}berragende Bedeutung der Basisgesundheitsversorgung im Sinne des Primary-Health-Care-Konzeptes gegen{\"u}ber einer eher chirurgisch orientierten medizinischen Akuthilfe aus dem Ausland.}, language = {de} }