TY - THES A1 - Rüschemeyer, Moritz T1 - Medizinische Untersuchungen zur Bestimmung des physiologischen Alters junger Geflüchteter als Entscheidungsgrundlage für die Partizipation am deutschen Jugendhilfesystem: Eine Beurteilung aus adoleszenztheoretischer Perspektive Vera Kings unter besonderer Berücksichtigung des Aspekts der Migration N2 - Der für die Kinder- und Jugendhilfe einschlägige Rechtstext in Deutschland ist das SGB VIII. Es definiert die Aufgaben und Pflichten privater und öffentlicher Träger sowie die Zielgruppe, für die diese Aufgaben zu erbringen und gegenüber denen diese Pflichten einzuhalten sind. Nach der aktuellen Definition unterscheidet das SGB VIII zwischen Kindern (0-14 Jahre), Jugendlichen (15-18 Jahre) und jungen Erwachsenen (18-21 Jahre). Zudem richten sich einzelne Angebote, etwa in Form der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), an sog. Junge Menschen, die alle vorigen Alterskategorien beinhalten und darüber hinausgehen (0-27 Jahre) (vgl. Hansbauer/Merchel/Schone 2020, S. 42). Hierbei ist es nicht nennenswert, ob es sich bei den jungen Menschen um deutsche Staatsangehörige oder Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit wie z. B. Flüchtlinge handelt. Es „besteht Anspruch auf eine solche Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet sowie notwendig ist. Dies gilt auch uneingeschränkt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.“ (Macsenaere/Hermann 2018, S. 12) KW - Geflüchtete KW - Migration KW - Adoleszenz KW - Integration KW - Recht Y1 - 2023 UR - https://www.hb.fh-muenster.de/opus4/frontdoor/index/index/docId/17796 ER -